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im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), z. B. bei Tätigkeiten mit dem Tollwutvirus, durchgeführt bzw. angeboten werden müssen. ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen wird. Die Beschäftigten sind auch über die Voraussetzungen zu informieren, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge haben. Im Rahmen der Unterweisung ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchzuführen mit Hinweisen zu besonderen Gefährdungen zum Beispiel bei verminderter Immunabwehr ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
Der Arbeitgeber hat nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV -, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinsche Vorsorge zu sorgen. Der Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" wurde in Form einer Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Information 240-420 (bisher: BGI ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 20201
“)zu Frage 2:Nein. Im Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die von Ihnen beschriebene Tätigkeit nicht aufgeführt. Da diese Liste abschließend ist, besteht nur in den aufgeführten Fällen eine Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Untersuchungen der Primärprobe mit nicht inaktiviertem Material mindestens unter den Bedingungen der Schutzstufe 3 nach Nummer 5.4.2 durchzuführen. Liegen Untersuchungsproben von einem mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4 infizierten akut erkrankten Patienten vor, sind labordiagnostische Untersuchungen mit nicht inaktiviertem Material unter den Bedingungen der Schutzstufe 4 nach Nummer 5.5 ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 22395
sich die Krankheitserreger nur sehr langsam, so dass hier nicht mit einem erwähnenswerten Erkrankungsrisiko zu rechnen ist.Erst bei Temperaturen zwischen 30 ° C und 45 °C ist die Vermehrungsrate der Legionellen optimal. Der Erreger beginnt bei Temperaturen oberhalb von 60 °C allmählich und ab 70 °C sehr schnell abzusterben.Treten bei orientierenden Untersuchungen des Wassers Legionellenkonzentrationen von weniger als 100 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).In der TRBA 250 heißt es unter Nummer 4.2.6 "Bereitstellung und Einsatz ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
" nach den Maßgaben des § 14 Abs. 1 BioStoffV zu erstellen und gemäß § 14 Abs. 2 BioStoffV die Beschäftigten zu unterweisen (angefragte "Aufklärungspflicht"). Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Maßgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- zu sorgen. Insbesondere wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Gefährdung durch spitze, scharfe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe in eine Ris ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
über http://publikationen.dguv.de ).Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Klärung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Beschäftigten sollte der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin hinzugezogen werden.Die Berufsgenossenschaft hat eine Musterbetriebsanweisung zu Reinigungsarbeiten mit Taubenkot herausgegeben. ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 8414
unter:https://biostoffe.dguv.de/data?name=700002Die im Tätigkeitsblatt Abfallsammlung ausgewiesenen Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitshygiene einschließlich der Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in jedem Fall auf das Tätigkeitsfeld der Entleerung von öffentlichen Mülleimern übertragbar. Die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen wird vorgeschlagen:Technische Maßnahmen:Verwendung ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten:..."Diese Forderung findet sich auch unter Nummer 10 "Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.Neben ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Arbeitsstoffe (Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller und Würmer) dargestellt und grundsätzlich beurteilt. Nach dem § 4 i.V. mit dem Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- hat der Arbeitgeber Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalien-kontaminierten Gegenständen in Kläranlagen und in der Kanalisation zu veranlassen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
zu sein (Verdachtsfälle), der Schutzstufe 2 zugeordnet werden (Basishygiene).Handelt es sich um nachweislich infizierte Patienten, die einer klinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege bedürfen (schwere Verläufe), sind die Tätigkeiten an diesen Patienten der Schutzstufe 3 zuzuordnen.Der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) hat entsprechende ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 43675