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Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23375
Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 und 2 zu rechnen, wobei die biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 überwiegen und keine besondere Gefährdung zu erwarten ist, also Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichen. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die der Schutzstufe 1 zuzuordnen sind, sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 "Allgemeine ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
Auf den Umgang mit Leichen und die Bestattungsräume sind die grundsätzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung - BiostoffV sowie sind die konkretisierenden Anforderungen des entsprechenden Vorschriften und Regelwerkes anzuwenden.Hier sind insbesondere die- TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Broschüren der Sozialversicherung ...
Stand: 25.02.2020
Dialog: 15319
zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen".Allgemein muss das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz (Art, Ausmaß und Dauer bei einzelnen Tätigkeiten) beurteilt werden. Dazu muss die fachkundige Person, welche die Gefährdungsbeurteilung durchführt, Informationen beschaffen (s. dazu TRBA 400). Allgemein kann man sagen, dass die bundesweite Inzidenz ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 23116
und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abklären, ob in seinem Betrieb bei bestimmten Tätigkeiten ein Umgang mit biologischen Arbeitstoffen vorliegen kann und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die der Schutzstufe 1 zuzuordnen sind, sind in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
, dass die strikte Anwendung des ArbSchG mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben in diesen Bereichen in Konflikt kommen könnte. Für die Tätigkeiten nach der BioStoffV ist im allgemeinen dieser Konflikt nicht gegeben. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Nach der Aufarbeitung von Gewebe für die Mikrotomie (Formalinfixierung, Entwässerung, Paraffineinbettung) kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass Bakterien und andere Krankheitserreger im Untersuchungsgut abgetötet sind (Ausnahme s.u.).Insbesondere in der Pathologie und bei Biopsieentnahmen wird die Fixierung als Infektionsschutz für den Bearbeiter angesehen. Voraussetzung ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 3361
Ein Seniorenheim ist eine "Einrichtung des Gesundheitsdienstes" in Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV), wenn in dieser Einrichtung Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden.Deshalb gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen (siehe § 9) die Bestimmungen des § 11 BioStoffV über zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
mit seinen räumlichen Gegebenheiten zu betrachten und zu bewerten.Das Handwaschbecken muss leicht erreichbar und (im Idealfall) ohne Handberührung zu bedienen sein (siehe Nummer 4.1.1 Absatz 2). Hintergrund ist hier vor allem die Vermeidung von ungewollten Kontaminationen von Oberflächen (Wasserhahn, etc.). Überträgt man diesen Gedanken nun auf Oberflächen allgemein, so sollten auch keine Türklinken ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten:..."Diese Forderung findet sich auch unter Nummer 10 "Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen wird. Die Beschäftigten sind auch über die Voraussetzungen zu informieren, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge haben. Im Rahmen der Unterweisung ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchzuführen mit Hinweisen zu besonderen Gefährdungen zum Beispiel bei verminderter Immunabwehr ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
Die wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Gefährdungen ist mit der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" genannt.Eine allgemeine Antwort, wann Kleidung mikrobiologisch so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten davon ausgeht, gibt es leider nicht. Getrocknete Spritzer sind i. d. R ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 16369
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
zweckmäßig sein, wenn zusätzliche Daten wie z. B. Geschlecht und Alter der verunfallten Person übermittelt werden. Es kann sogar je nach den Randbedingungen des Einzelfalles sinnvoll sein, weitergehende Informationen z. B. über den allgemeinen Gesundheitszustand des Verunfallten zu berichten. Eine generelle Verpflichtung zur regelhaften Weitergabe personenbezogener Daten besteht jedoch nicht.Durch ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung muss entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen zu schützen.Sollte das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 oder höher nicht vorliegt, sind mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 6995
an und gefährden durch die Instabilität der Paletten die Beschäftigten. Diese sollten dann besser entsorgt werden.Eine ausführliche Darstellung zu Schimmelpilzen in Räumen (Auftreten und Wirkungen) finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (UBA).Allgemeine Schutzmaßnahmen beim Tätigkeiten mit Schimmelpilzsporen gibt die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen". ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 3426
zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen".Grundanforderungen der allgemeinen Hygiene beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" zu entnehmen. Je nach Umfang der im Betrieb anfallenden Bioabfälle kann es auch sinnvoll sein, die TRBA 213 "Abfallsammlung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (allgemein)" u. a."(1) Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 BioStoffV zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung, gemäß den Nummern 4.2.7 bis 4.2.10 in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798