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In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:"4.4 (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3) oder In ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Wenn ein Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig nach der CLP- Verordnung EU 1272/2008 ist, fällt dieses Produkt nicht in die Anlage 2 der ChemVerbotsV. Das heißt, es ist keine Anzeige oder Erlaubnis nach §§ 6 und 7 erforderlich. Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens im Sinne des § 1 Nr.1; damit sind die Stoffe in Anlage 1 der ChemVerbotsV gemeint. Hier sind Verbote und Ausnahmen ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 43508
werden.Im Gegensatz dazu dürfen vorher beschichtete Asbestzementflächen drucklos gereinigt und neu beschichtet werden unter der Bedingung, dass die alte Beschichtung noch geschlossen ist. Eine total abgewitterte Beschichtung (Schlagseite) zählt als unbeschichtet und darf nicht mehr gereinigt und beschichtet werden. Zusammenfassung:Überdeckungen sind verboten, Beschichtungen an vorher unbeschichteten ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die B ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Ja, das geschilderte Vorgehen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)! Vor dem Anbringen einer Wärmedämmung muss das in den Fugen befindliche Morinol zwingend entfernt werden. Wird dies nicht getan und eine Wärmedämmung darüber angebracht, handelt es sich um eine nach Anhang II Absatz 1 der GefStoffV verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
für eine dauerhafte und gleichmäßig hohe Staubexposition gesorgt wird. Abgelagertes Material bzw. Staub ist daher vorzugsweise durch geeignete Staubsauger aufzusaugen. Alternativ sind feuchte Reinigungsverfahren z. B. Nasswischen oder Benutzung von Scheuersaugmaschinen anzuwenden.Diese Fakten liegen dem Verbot des Trockenkehrens in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu Grunde. In Anhang I Nr. 2.3 Absatz 6 heißt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
der ASR A1.3): P002 „Rauchen verboten“ D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ Zusätzlich sind nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In I4.4 der LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung (LV 45) finden Sie bezüglich des Verbots der Überdeckung ebenfalls folgende Ausführungen:"Nimmt man den reinen Wortlaut der aktuellen Gefahrstoffverordnung, dass Überdeckungs- und Überbauungsarbeiten an Asbestzementdächern und –wandverkleidungen verboten sind, so ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
und Arbeitsschutzvorschriften,2. Verwendungsbeschränkungen und -verbote sowie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote (insbesondere für besondere Personengruppen wie Frauen im gebärfähigen Alter, werdende und stillende Mütter oder Jugendliche) und3. Schlussfolgerungen aus aktuellen Unfallereignissen mit Gefahrstoffen.(2) Im Rahmen der Unterweisung stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Beschäftigten in den Methoden ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
haben die Verbote des Fünften Abschnittes "Verbote und Beschränkungen" und des Anhanges II "Herstellungs- und Verwendungsverbote" zum Schutz der Umwelt auch in Haushaltungen Gültigkeit.Asbesthaltige Erzeugnisse wie beispielsweise Dachplatten aus Asbestzement, dürfen auch in Privathaushalten nicht bearbeitet werden. Auf wesentliche Bestimmungen, die ausschließlich dem Arbeitnehmerschutz gelten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Ziffer 2 nochmals hingewiesen: "Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen sind verboten, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Das Tragen von Kontaktlinsen kann beim Umgang mit Gefahrstoffen problematisch sein. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Kunststofflinsen durch Acetondämpfe aufquillen oder anlösen und somit das Auge schädigen. Auch das Lösen von Gefahrstoffen in der Quellflüssigkeit von weichen Linsen ist hier als Beispiel zu nennen.Kontaktlinsen sind meistens medizinisch nicht erforderlich, sondern werde ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ gemäß ASR A1.3 hingewiesen werden.(10) Lagerabschnitte, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sind gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen. Die Warnzeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 Abschnitt 2 für bestimmte Gefahrstoffe sind anzubringen, wenn mehr ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934