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1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
Diese Frage kann mit den Worten der "Schießstandrichtlinien" vom 23.07.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 23.10.2012 B2)beantwortet werden."10.6.3.3.7 Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen Reinigung von Schießständen durch Fachunternehmen Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
sein.Zudem muss jeder Unternehmer, in dessen Betrieb mit Airbags und Gurtstraffern umgegangen wird, dies zuvor der zuständigen Behörde nach (§ 14 SprengG) anzeigen.Rechtsgrundlage hierfür ist der § 4 Abs.3 (1.SprengV)Neu ist, dass eine Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsscheins (§ 20 SprengG) die hier beschriebene Eingeschränkte Fachkunde ist. Alternative wäre eine sechsmonatige Tätigkeit ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 745
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2): "Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dort be ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 21891
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 17220
sowie die Einstellung und Schließung des Betriebes anzuzeigen. Diese Anzeige beinhaltet die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen".Den Mitarbeitern muss für die Durchführung dieser Tätigkeiten mit einem Zeitumfang von mindestens 6 Stunden folgendes vermittelt werden:- Aufbau und Funktionsweise von Gasgeneratoren, Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten,- Charakterisierung der verwendeten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Wie Sie richtig beschrieben haben unterscheidet das Sprengstoffgesetz zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Tätigkeit. Gemäß § 4 (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Ein- und Ausbauen mit eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Im § 4 (3) wird für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Ein- und Ausbau nicht benannt. Somit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42179
in einem geeigneten Schrank aufbewahrt werden. Die max. Lagermenge 10 kg Netto-Explosiv-Masse (NEM) ist zu beachten. Weiterhin müssen die Einheiten geordnet auf der Rückseite des Airbags gelagert werden. Werden Airbageinheiten falsch herum gelagert, könnte aus dem Airbagmodul ein Geschoss werden. Der Schrank muss abschließbar sein und an dem Mauerwerk gegen das Wegnehmen gesichert werden. Zusätzlich muss ...
Stand: 08.01.2022
Dialog: 43437
, GefahrenmerkmaleLagerung, BeförderungEntsorgungpraktischer Teil.Die Durchführenden dieser Schulungen sollten über die entsprechenden Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sowie möglichst über einen Befähigungsschein verfügen. (...)"Geeignete Lehrgänge werden z.B. von Automobilherstellern, Handwerkskammern, Kfz-Innungen oder privaten Schulungsanbietern durchgeführt.3. Anzeige der Lagerung: Gemäß § 14 SprengG muss ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) den verschiedenen explosionsgefährlichen Stoffen zugeordneten Lagergruppen.1. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?Die Anforderungen an die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager sind von verschiedenen Randbedingungen abhängig. Neben der o.a. sprengrechtlichen Lagergruppenzuordnung der explosionsgefährlichen Stoffe ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
- SprengG, zu deren Einhaltung der Erlaubnisinhaber (Unternehmer) verpflichtet ist.Ein Verstoß gegen die SprengLR oder deren Nichteinhaltung ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Die Überwachungsbehörden müssen ggf. einen entsprechend verpflichtenden Verwaltungsakt erlassen. ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 19842
: Eine für die Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper verantwortliche Person muss stets am Verkaufsstand anwesend sein oder ihn, z. B. in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft, von der Kasse aus stets in seinem Blickfeld haben. Er hat auch für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nicht an Personen unter 12 Jahren und der Kategorie 2 ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV) ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 13448
Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen:"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1104
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1102
!) zum Zwecke der Vernichtung auslöst, reicht eine Fachkundeunterweisung aus.Für alle weiteren Arbeiten an /mit den Airbagmodulen (z.B. Zünden nicht original eingebauter Airbagmodule ausserhalb des verschlossenen Fahrzeuginnenraumes oder Ausbau von Airbagmodulen, die eigentlich hätten auslösen müssen, es aber nicht getan haben) ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (§ 7 SprengG, für die Firma ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12185
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
Die Namensänderung ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz - SprengG). Diese entscheidet dann, ob eine Änderung oder sogar eine Neuausstellung der Erlaubnis nach § 7 SprengG (bei einem Wechsel der juristischen Person) erforderlich ist. In Bezug auf die Befähigungsscheine sind keine Änderungen notwendig. Hier erfolgt später (nach Erhalt der neuen bzw. geänderten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3368