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Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen?
KomNet Dialog 17220
Stand: 24.03.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Zulassungen, Genehmigungen, Anzeigen, Sachkunde
Frage:
Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen? Ist eine Spezial-Ausbildung nötig?
Antwort:
Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen die Beschäftigten bei der Tätigkeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren vertraut sind. Ist im Unternehmen keine Person vorhanden, die solche Kenntnisse besitzt, kann der Unternehmer einen externen Berater heranziehen. In jedem Fall sollte die für den Betrieb zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden.
Als unterwiesen kann gelten, wer über den Inhalt des Merkblatts "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel" unterrichtet ist.