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Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung der Airbagmodule vorbereitet?

KomNet Dialog 12185

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Zulassungen, Genehmigungen, Anzeigen, Sachkunde

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Frage:

Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung (Sprengung) der Airbagmodule vorbereitet?

Antwort:

Sofern der Mitarbeiter Airbagmodule regulär aus- bzw. einbaut (Entnahme aus der Original-Verpackung, Ein- bzw. Ausbau des Moduls nach Herstellervorgaben, Rückgabe des Moduls in die Original-Verpackung, Rücksendung der Original-Verpackung an den Hersteller) oder wenn der Mitarbeiter noch original eingebaute Airbagmodule in verschlossenem Fahrzeuginnenraum (Türen und Scheiben verschlossen!) zum Zwecke der Vernichtung auslöst, reicht eine Fachkundeunterweisung aus.


Für alle weiteren Arbeiten an /mit den Airbagmodulen (z.B. Zünden nicht original eingebauter Airbagmodule ausserhalb des verschlossenen Fahrzeuginnenraumes oder Ausbau von Airbagmodulen, die eigentlich hätten auslösen müssen, es aber nicht getan haben) ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (§ 7 SprengG, für die Firma) und ein sprengstoffrechtlicher Befähigungsschein (§ 20 SprengG, für den Arbeitnehmer) zwingend erforderlich.


Diesbezüglich sollten Sie eine entsprechende Frage direkt an die für Ihren Betrieb zuständige Landesbehörde richten.