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Von welcher Institution wurden die Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR ) erstellt, und müssen diese zwingend angewandt werden?
KomNet Dialog 19842
Stand: 24.03.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Sicherer Umgang mit Sprengstoffen
Frage:
Von welcher Institution wurden die Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR ) erstellt, und müssen diese zwingend angewandt werden?
Antwort:
Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR) sind vergleichbar mit Technischen Regeln zum Sprengstoffgesetz. Sie sind seinerzeit vom Bundesminister für Arbeit im "Bundesarbeitsblatt" bekannt gemacht worden. In den SprengLR sind die Anforderungen der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 2. SprengVO und deren Anlage konkretisiert.
Sie sind insofern Regelungen i. S. des § 24 Sprengstoffgesetz - SprengG, zu deren Einhaltung der Erlaubnisinhaber (Unternehmer) verpflichtet ist.
Ein Verstoß gegen die SprengLR oder deren Nichteinhaltung ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Die Überwachungsbehörden müssen ggf. einen entsprechend verpflichtenden Verwaltungsakt erlassen.