Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

KomNet Dialog 1104

Stand: 31.12.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

Favorit

Frage:

Pyrotechnik: An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Antwort:

Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen:

"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kategorien F1 und F2)."