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An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

KomNet Dialog 1104

Stand: 17.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Pyrotechnik: An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Antwort:

Hierzu ist in der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) folgendes nachzulesen:


"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kategorien F1 und F2)."