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An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?
KomNet Dialog 1104
Stand: 31.12.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik
Frage:
Pyrotechnik: An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?
Antwort:
Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen:
"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kategorien F1 und F2)."