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Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind." Noch genauer beschreibt dieses Thema u. a. Anhang I Ziff. 1.6.3. „Trennung von den Energiequellen“. "Die Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
bestimmt sind".Es ist auch nicht erkennbar, warum das ProdSG, das grundlegende sicherheitstechnische Anforderungenen an Produkte stellt, für Kunstwerke nicht gelten sollte. In dem hier angeführten Beispiel sind elektrische Bauteile (Beleuchtung) verbaut. Bei unsachgemäßer Installation könnten sich daraus Gefahren für Personen ergeben (elektischer Schlag, Brandgefahr durch Überhitzung, etc.).Da jedoch ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
und Etikettierung) und 3.4 (Betriebsanleitung) beigefügt sind. Da auf dem Gerät nicht alle wichtigen Informationen unterzubringen sind, ist es für den Benutzer wichtig, weitere Sicherheitsinformationen bezüglich Montage, Sicherheitshinweise, Gebrauch, Wartung etc. in Form einer Betriebsanleitung beizufügen. Eine entsprechende Konkretisierung findet sich im Anhang I Nummer 3.4 "Betriebsanleitung" der Richtlinie ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
unter denen das "Arbeitsmittel" betrieben werden darf. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV durchzuführen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z.B. die folgenden Maßnahmen:- Bestandsaufnahme der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) im Betrieb,- Mindestanforderung gemäß StVZO, ggf. spezielle Anforderungen festlegen,- Wartung und mindestens jährliche Prüfung der Fahrzeuge ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
und die geeignete Person hiermit zu beauftragen. Die Prüfung und Wartung der Feuerlöscher werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Bei den Prüfungen wird unterschieden zwischen- Funktionsprüfung und- Prüfung nach Anhang 2 BetrSichV.Für den Druckbehälter ist aber auch die Druckgeräterichtlinie zu erfüllen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:1.die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2.die Einwirkungen des Produkts ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. ... b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: - Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
und eine CE Kennzeichnung angebracht werden. Werden diese Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt, muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:Produkte müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
, hat der Hersteller insbesondere folgendes zu berücksichtigen:1. Die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungenfür seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderenProdukten verwendet wird,3. die Aufmachung ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
ist zu berücksichtigen, dass unter „Betrieb“ auch die Betriebsarten Instandsetzung, Reinigung, Wartung usw. zu verstehen sind.Praxisbeispiele:Schlüsselschalter in Fahrzeugen, Betriebsartenwahlschalter an Pressen und Stanzen, Reparaturschalter in Anlagen. ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
ein Produkt dieser Anforderung entspricht, sind u.a. insbesondere zu berücksichtigen:die Eigenschaften des Produkts einschließlich die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer unddie Kennzeichnung des Produkts, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
zu berücksichtigen:1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird, 3. die Aufmachung des Produkts ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
sich nicht aus der Maschinenrichtlinie. Gleichwohl muss der Maschine eine Betriebsanleitung beigefügt sein (Anh. I Nr. 1.7.4.2 Maschinenrichtlinie), aus der sich u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, Anleitungen für die Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, ggf ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
) müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein / zur Verfügung gestellt werden und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.Ein Nachweis hierfür muss vor dem Umgang mit dem Produkt vorhanden sein. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus der vom Arbeitgeber ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
zur Maschinenrichtlinie führt dies in § 173 folgendermaßen aus:"[…] Andererseits wird der Hersteller durch diesen Abschnitt [1.1.2 a)] verpflichtet, nicht nur die Risiken zu berücksichtigen, die entstehenden bei Betrieb, Einrichtung und Wartung der Maschine, sondern auch während der anderen Lebensphasen:− TransportMaßnahmen zur Vorbeugung gegen die beim Transport von Maschinen auftretenden Risiken umfassen ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186