Ergebnisse 1 bis 20 von 214 Treffern
wurden nicht mehr garantieren bzw. haftbar gemacht werden. Weiterhin kann er Verpflichtungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG nicht mehr vollständig erfüllen (Bereitstellung einer passenden Bedienungsanleitung). Die von Ihnen als Hersteller zu erfüllenden Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten finden Sie primär in § 3 und § 6 des ProdSG. Zusammenfassend gilt, dass Sie als Hersteller eines Produktes ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
Dokumentation und Betriebsanleitung. Die Technische Dokumentaion muss nicht mit an den Kunden geliefert werden. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Dokumentation den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Betriebsanleitung muss aber jedem Verwender ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
-Konformitätserklärung„2. Alle Maschinenhersteller müssen Name und Anschrift der Person angeben, die zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist. Diese Person ist eine natürliche oder juristische Person, die in der EU ansässig ist und als Antwort auf ein begründetes Verlangen der Marküberwachungsbehörden eines der Mitgliedstaaten vom Hersteller mit der Zusammenstellung und Bereitstellung ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Schaltschrank der Richtlinie 2014/30/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit - EMV-Richtlinie.Durch „Bauen und Verdrahten“ wird man zum Hersteller eines Schaltschrankes (Betriebsmittels), auch wenn von anderer Seite zum Teil Schaltpläne zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anbringung des CE-Kennzeichens wird vom Hersteller die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung und die Bereitstellung ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
der Bedienungsanleitung. Vorhersehbare Fehler bei der Installation, die zu Gefahren führen können, sind in der Bedienungsanleitung zu beschreiben, damit sich der Verwender gegen mögliche Gefahren schützen kann. Die Risikobeurteilung zu "fehlerhafter Installation" ist Bestandteil der technischen Dokumentation. ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
zum Hersteller der Gesamtheit von Maschinen mit den sich aus Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten vor dem Inverkehrbringen der Gesamtheit von Maschinen, wie z. B. die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung). In dieser Richtlinie wird in Artikel 8 (Pflichten der Einführer) gefordert, dass den Druckgeräten die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen gemäß Anhang I Nummern 3.3 (Kennzeichnung ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)Sollten die Computer im direkten Zusammenhang mit beweglichen Teilen (Roboter, Fahrzeugen, …) fungieren, käme z. B. auch die Maschinenrichtlinie in Frage.Als Hersteller sind Sie auch verpflichtet, Ihr Produkt ordnungsgemäß auf dem Markt bereit zu stellen. Dazu gehört auch eine Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsprüfung, richtige ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gilt:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Nein, eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist ausreichend.Begründung: Der Hersteller das Arbeitsmittels muss für die Bereitstellung auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Hier insbesondere § 3 Absatz 4 (Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
Metallarbeiter (Schlosser) kann eine solche Maschine bedienen.Es handelt sich also ausschließlich um normale Arbeitsprozesse.Bei einer Schlosserei als Hersteller wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Holzleitern handelt. Die technischen Rahmenbedingungen finden Sie z.B. in der Normenreihe DIN EN 131 "Leitern" bzw. DIN 4567-3:2019-06 für Bauleitern, DIN EN 61478: 2002-10 für Leitern für Arbeiten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
nicht wesentlich im Sinne der MRL ist, werden Sie als Betreiber nicht zum neuen Hersteller der Maschine. Die vorliegende Konformitätserklärung i.V. mit der Dokumentation der nachgerüsteten Anschlagpunkte reicht für Sie als Betreiber als Nachweis für die Sicherheit der Hubarbeitsbühne aus. ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
die Erstellung der Bedienungs- und Montageanleitung, Erstellung der technischen Unterlagen, Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung der Hersteller- und CE-Kennzeichnung.Grundsätzlich ist es möglich auch Kleinserien gesetzeskonform auf den Markt zu bringen. Der Aufwand der hierfür erforderlich ist, hängt natürlich stark von der technischen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265