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Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 hat einen Flammpunkt von über 55 °C und ist somit nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar. Daher ist eine Dieseltankanlage nicht überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Geprüft werden muss eine mobile Dieseltankstelle dennoch. Zunächst fällt eine mobile Dieseltankstelle unter das Gefahrgutrecht. Hieraus ergeben ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
. einen angemessen dimensionierten Anfahrschutz in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in der Nähe der Lagerbehälter, die Art, die Masse, die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung der dort verkehrenden Fahrzeugeverwirklicht werden."Da es sich bei Dieselkraftstoff um einen Gefahstoff handelt, ist die o.g. Technische Regel für Gefahrstoffe anzuwenden. Daher kann für die genannten Lagerbehälter ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt. Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet. Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Neben der grundsätzlich zu berücksichtigenden TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" sind bei der Lagerung von Gasflaschen die entsprechenden Anforderungen der technischen Regeln wir die TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
müssen gut abspülbar sein, um Rückstände zu vermeiden. Nach dem Abspülen mit Wasser sind die Masken bei Temperaturen unter 50 oC zu trocknen, Strahlungswärme ist zu vermeiden.Lagerung und Prüfung werden in der DGUV Regel 112-190 ausführlich beschrieben und sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Wichtig ist, dass die Lagerung staubdicht, streng getrennt von Pflanzenschutzmitteln, schädlichen Gasen ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
- und Fülleinrichtungen, und die sonstige Nutzung des Raumes z. B. Lagerung von Farben, Pigmenten, Lösemitteln und Abfüllvorgange (aktive Lagerung) zu betrachten. Hier könnten auch außerhalb der angegebenen EX-Zone temporäre EX-Zonen außerhalb des 30 cm Bereiches um die Anlage entstehen.Grundsätzlich ist die in Rede stehende Verwendung von nicht ex-geschützten Arbeitsmitteln in Bereichen mit EX-Zonen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
Spezielle Vorgaben aus technischen Regelwerken für Reinigungstücher für den Einsatz in Ex-Bereichen sind hier nicht bekannt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als gesetzliches Regelwerk fordert vom Arbeitgeber zunächst eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) und als Ergebnis daraus eine Ex-Zoneneinteilung. Für die Erstellung der GBU und für die Zoneneinteilung empfiehlt sich zur Konkretisier ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6477
Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186