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kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/die Betriebsärztin unterstützen lassen.Hinweise:Auf den Abschnitt 13 Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung der TRGS 510 möchten wir ebenso hinweisen, wie auf den Baustein - Allgemeines A 064 "Lagerung von Druckgasbehältern im Freien" der BG Bau. ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im Anwendungsber ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 8957
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
nach § 8 – Allgemeine Schutzmaßnahmen- und ggf. § 9 zusätzliche Schutzmaßnahmen der GefStoffV abgeleitet, festgelegt und umgesetzt werden. Zur Zusammenlagerung mit Spraydosen (Aerosolpackungen):Die Anforderung / Möglichkeit der Zusammenlagerung der Spraydosen ist in der TRGS 510 Nummer 7 "Zusammenlagerung" geregelt. Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Das Inverkehrbringen ist nach Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung definiert als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Verdichteter Sauerstoff ist im Sinne der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft und zwar insbesondere als brandfördernd und als Gas ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Grundsätzliche Aussagen über die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der TGRS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", insbesondere in Nummer 7 „Zusammenlagerung“, aufgeführt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen.Da Ätznatron und Chlor aktiv als ätzend eingestuft werden, sind sie nach der Tabelle Nummer 7.2 der TRGS 510 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 20239
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Überdruck auftritt (Dampfkessel, Druckbehälter, Acetylen ...),• Aufzugsanlagen,• Explosionsgeschützte Anlagen,• Anlagen mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Stoffen.Ein Betreiber muss nicht zwingend auch Arbeitgeber sein.Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Bei der Verwendung von flüssigem Sauerstoff ist primär die Anreicherung von Sauerstoff zu vermeiden. Dies sollte in der Regel durch eine technische Lüftung geschehen, bei deren Ausfall eine Warnung erfolgt. Neben einer ausreichenden Luftwechselrate ist auch auf eine bodennahe Absaugung zu achten. Daneben sind brennbare Stoffe zu vermeiden, insbesondere Böden und Wände sollten aus nichtbrennbaren ...
Stand: 09.09.2015
Dialog: 4613
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
daher der Lagerklasse 2A zuzuordnen. Zur Definition von „Gasen unter Druck“ in der TRGS 510:Die Definition von „Gasen unter Druck“ ergibt sich aus der Tabelle 1 der TRGS 510 und basiert auf der Einstufung gemäß CLP-Verordnung oder anderer Eigenschaften gemäß Spalte 1.Zu Ihrer Frage, ob die Anforderungen der TRGS 510 zur Zusammenlagerung eingehalten werden müssen?Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
Stickstoff (mit 78 % natürlicher Bestandteil der Atmosphäre) besitzt keine gefährlichen Eigenschaften wie z.B. giftig oder ätzend. Das Ablassen in die Atmosphäre ist von daher unproblematisch. Hohe Stickstoffkonzentrationen von über 88 % verdrängen aber den Sauerstoff und können daher zur Erstickung führen, insbesondere in engen, schlecht belüfteten Arbeitsbereichen. An einem Arbeitsplatz sollte ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarz ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen er ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Die Nitrocellulose verbrennt bei diesem Vorgang vollständig. Durch den hohen Anteil von Sauerstoff bleiben kaum Ruckstände der ursprünglichen Nitrocellulose nach diesem Vorgang vorhanden.Zudem sind keine Grenzwerte oder sonstige Eigenschaften bekannt, aus denen sich eine Gefährdung für den Menschen schließen lässt.Nach aktuellem Stand ist die Befürchtung erst einmal unbegründet.Es ist allerdings ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43204