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Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 42526
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 43914
Die TROS IOS Teil 3 "Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung" beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV) gefordert wird. In der Anlage 2 der TROS IOS Teil 3 sind die entsprechenden Warn- und Hinweisze ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 6966
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 43844
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
stehenden Teilen und an Prüfplätzen sowie Arbeiten, die gemäß Herstellfirma ein Freischalten der HV-Anlage erfordern (z. B. Arbeiten am HV-System oder Arbeiten in der Nähe von HV-Komponenten, die unbeabsichtigt beschädigt werden könnten), ist eine Kennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Beispielhaft zeigt Abbildung 7 in der DGUV Information 209¬093 Schilder, die für die Kennzeichnung freigeschalteter ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden." In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"2.1 Schilder ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 30268
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darste ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 42646
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
den Arbeitsplatz zu begehen bzw. ihr/ihm die vorliegende Problematik zu schildern und dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu suchen. Wichtig ist dabei übrigens auch ein "guter Draht" zu Ihrer Krankenkasse!Sollten Sie länger als sechs Wochen erkrankt sein, müsste das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) greifen. (Aber auch vorher können Sie bereits ein BEM-Verfahren beantragen). Das BEM-Team ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 27848
Gesetzgeber hier von „Hinweis“, während die Maschinenrichtlinie noch ein „Schild“ fordert. Es sind somit auch alternative Hinweise denkbar, z. B. verbale Durchsagen. In der Praxis wird jedoch zumeist ein Schild verwendet.Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, damit Hersteller neuartige Produkte, Produktideen (oder ähnlich) auf Messen zeigen können – bei Produkten, die eben noch nicht vollständig ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klas ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen. Wir empfehlen Ihnen daher sich an Ihren Betriebsarzt bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu wenden und ihnen die Situation zu schildern. Sie können auch im Kreis Ihrer Mitarbeitervertretung/Personal ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 2621
keine Meldung über Ihre Schwangerschaft vorgenommen hat. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nach dieser Mitteilung ein persönliches Gespräch über die weitere Anpassung der Arbeitsbedingungen anbieten. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Schildern Sie Ihre Situation. Dies erleichtert es ihm, die Arbeitsbedingungen an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Individuelle Beeinträchtigungen kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
sein und die Tür zum Triebwerksraum muss verschlossen sein,- die elektrischen Zuleitungen zu der Aufzugsanlage sind allpolig zu trennen,- an den Zugängen sind entsprechende Schilder anzubringen.Bei Aufzugsanlagen mit hydraulischem Antrieb sind zusätzlich bzw. abweichend folgende Maßnahmen erforderlich:- der Fahrkorb ist in die unterste Haltestelle zu fahren,- die hydraulische Anlage ist drucklos ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519