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Ist es zwingend erforderlich, die letzte Prüfung an einem Tankcontainer über eine Prägung auf dem Typenschild kenntlich zu machen?

KomNet Dialog 42526

Stand: 06.12.2018

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Kennzeichnungen und erforderliche Unterlagen

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Frage:

Die mobilen Diesel-Tankcontainer sind mit einem Typenschild versehen, wo unter anderem auch die letzte Inspektion und Dichtheitsprüfung mit Datum vermerkt (geprägt) wird. Ist es zwingend erforderlich, dass diese Informationen über eine Prägung auf dem Typenschild oder über eine Prüfplakette außerhalb des Typenschildes kenntlich gemacht wird?

Antwort:

Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:


"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen Verfahren angebracht sein. Diese Angaben dürfen unmittelbar auf den Wänden des Tankkörpers angebracht sein, wenn diese so verstärkt sind, dass die Widerstandsfähigkeit des Tankkörpers nicht beeinträchtigt wird:

...

– Datum und Art der zuletzt durchgeführten Prüfung: «Monat, Jahr», gefolgt von dem Buchstaben «P», wenn es sich bei dieser Prüfung um die erstmalige Prüfung oder um eine wiederkehrende Prüfung gemäß den Absätzen 6.8.2.4.1 und 6.8.2.4.2 handelt, oder «Monat, Jahr», gefolgt von dem Buchstaben

«L», wenn es sich bei dieser Prüfung um eine zwischendurch stattfindende Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 6.8.2.4.3 handelt;

– Stempel des Sachverständigen, der die Prüfung vorgenommen hat;

..."