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Müssen Elektrofahrzeuge bei Wartungsarbeiten in der Werkstatt mit einem Schild, Anhänger o. ä. gekennzeichnet sein?
KomNet Dialog 44101
Stand: 16.04.2025
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Reparaturen, Wartungsarbeiten
Frage:
Arbeiten an Elektrofahrzeugen Müssen Elektrofahrzeuge bei Wartungsarbeiten in der Werkstatt mit einem Schild, Anhänger o. ä. gekennzeichnet sein? Oder kann man darauf verzichten?
Antwort:
In den Fragen und Antworten zur Elektromobilität der DGUV ist unter 7.6 Kennzeichnen von Elektrofahrzeugen Folgendes zu ihrer Fragestellung nachzulesen:
"a) Wie sind elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb des Werkstattbereichs zu kennzeichnen?
b) Gibt es Unterschiede bei freigeschalteten und nicht freigeschalteten Fahrzeugen?
c) Wann muss der Bereich abgeschrankt werden?
Antwort:
Zu a) + b): Bei nichtelektrotechnischen Arbeiten (z. B. Auffüllen von Betriebsstoffen, Reifenwechsel), bei denen auch durch Fehlverhalten oder Unachtsamkeit (Beschädigung umliegender Bauteile) keine elektrische Gefährdung zu erwarten ist, kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden. Bei allen anderen Arbeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis der Kennzeichnung. Besonders für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und an Prüfplätzen sowie Arbeiten, die gemäß Herstellfirma ein Freischalten der HV-Anlage erfordern (z. B. Arbeiten am HV-System oder Arbeiten in der Nähe von HV-Komponenten, die unbeabsichtigt beschädigt werden könnten), ist eine Kennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Beispielhaft zeigt Abbildung 7 in der DGUV Information 209¬093 Schilder, die für die Kennzeichnung freigeschalteter und nicht freigeschalteter HV-Fahrzeuge genutzt werden können.
Zu c): Bei bestehender elektrischer Gefährdung (Arbeiten an unter Spannung stehenden Komponenten (z. B. Energiespeichern oder Prüfarbeitsplätzen) sollten diese Bereiche abgesichert werden. Eine beispielhafte Abschrankung ist in Abbildung 9 der DGUV Information 209¬093 dargestellt."