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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine Mindestgröße für die Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen?

KomNet Dialog 16597

Stand: 25.06.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

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Frage:

Gibt es eine Mindestgröße für Flucht- und Rettungsweg Schilder? Wenn ja, in welcher Vorgabe ist diese definiert?

Antwort:

Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.


Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen.