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Gibt es eine Mindestgröße für die Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen?
KomNet Dialog 16597
Stand: 15.01.2021
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Frage:
Gibt es eine Mindestgröße für Flucht- und Rettungsweg Schilder? Wenn ja, in welcher Vorgabe ist diese definiert?
Antwort:
Nach der ASR A1.3 -"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.
Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen.