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Gibt es ein Schild, welches visualisiert, dass an einem UV-Prüfplatz langärmelige Kleidung vorgeschrieben ist?

KomNet Dialog 6966

Stand: 23.02.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)

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Frage:

Wir haben an einer Anlage einen Prüfplatz mit UV-Licht. Die Gefährdungsbeurteilung ergab, dass an diesem Prüfplatz immer mit langärmeliger Kleidung gearbeitet werden muss. Die Kennzeichnung mit dem Schild Schutzkleidung" zu benutzen erscheint mir nicht passend. Gibt es ein Schild, welches visualisiert, dass an dem Prüfplatz langärmlige Kleidung vorgeschrieben ist?

Antwort:

Die TROS IOS Teil 3 "Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung" beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV) gefordert wird. In der Anlage 2 der TROS IOS Teil 3 sind die entsprechenden Warn- und Hinweiszeichen aufgeführt, u.a. M009 "Handschutz benutzen" und M010 "Schutzkleidung benutzen". Ein Gebotszeichen, dass das Tragen langärmeliger Kleidung vorschreibt, ist weder hier noch in der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ aufgeführt und uns auch sonst nicht bekannt.


Das Wählen einer anderen Lösung als die in der TROS IOS genannten ist grundsätzlich möglich, soweit damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht und dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert wird.


Somit könnte im vorliegenden Fall eine Möglichkeit der Kennzeichnung das Allgemeine Gebotszeichen M001 (siehe ASR A1.3) mit einem entsprechenden Zusatz sein. Zusätzlich sollte in der Betriebsanweisung und der Unterweisung auf die Notwendigkeit des Tragens von langärmliger Kleidung an den entsprechenden Prüfplätzen hingewiesen werden.