Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen CO2-Feuerlöscher mit dem F001 Schild gekennzeichnet werden?

KomNet Dialog 43812

Stand: 02.08.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

Favorit

Frage:

Müssen CO2-Feuerlöscher mit dem F001 Schild gekennzeichnet werden? Bei der Berechnung der LE spielen Sie ja keine Rolle. Der Hinweis zur Erstickungsgefahr ist vorhanden.

Antwort:

Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.