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Müssen CO2-Feuerlöscher mit dem F001 Schild gekennzeichnet werden?
KomNet Dialog 43812
Stand: 02.08.2023
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen
Frage:
Müssen CO2-Feuerlöscher mit dem F001 Schild gekennzeichnet werden? Bei der Berechnung der LE spielen Sie ja keine Rolle. Der Hinweis zur Erstickungsgefahr ist vorhanden.
Antwort:
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.