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: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf) ist Dieselkraftstoff als krebsverdächtig in die Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung betrifft den Dieselkraftstoff (CAS-Nummer: 68334-30-5 ) selbst.Deshalb sollte der Kraftstoff auch nicht mit der Haut in Berührung kommen und es sind beim Umgang Schutzhandschuhe zu tragen (siehe auch Gestis-Stoffdatenbank) .Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 14766
Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29780
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
Der Betreiber einer Tankstelle ist nicht verpflichtet, PE-Handschuhe zur Betankung von Dieselkraftstoff zur Verfügung zu stellen.Zu klären ist aber, ob eine solche Pflicht für die Arbeitgeber der Fahrzeugführer besteht. Wenn z. B. zu erwarten ist, dass beim Betankungsvorgang die Fahrzeugführer mit Dieselkraftstoff in Berührung kommen, z. B. über Tankdeckel, Zapfpistole, muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 12846
Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 hat einen Flammpunkt von über 55 °C und ist somit nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar. Daher ist eine Dieseltankanlage nicht überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Geprüft werden muss eine mobile Dieseltankstelle dennoch. Zunächst fällt eine mobile Dieseltankstelle unter das Gefahrgutrecht. Hieraus ergeben ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
. einen angemessen dimensionierten Anfahrschutz in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in der Nähe der Lagerbehälter, die Art, die Masse, die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung der dort verkehrenden Fahrzeugeverwirklicht werden."Da es sich bei Dieselkraftstoff um einen Gefahstoff handelt, ist die o.g. Technische Regel für Gefahrstoffe anzuwenden. Daher kann für die genannten Lagerbehälter ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 ""Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach Nummer 4.1 Absatz 5 sind die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden. ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Umfunktionierung eines Metallschranks zum Sicherheitsschrank und Lagerung bzw. Lagerbedingungen von Calciumhypochlorit / PotentialausgleichSicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen müssen (mit oder ohne technische Lüftung) den Anforderungen der TRGS 510 Anlage 3 entsprechen.Die Sicherheitsschränke sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922