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Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend mit dem Begrif ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
– Arbeitsschutzausschuss (ASA) Der Arbeitgeber hat nach § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Wie ist der in Satz 1 genannte „Betrieb“ definiert?Antwort:Frage 2.4.1 befasst sich ausführlich mit der Definition des „Betriebs“ im Sinne des ASiG.Folgende Regeln verdeutlichen, wann i.d.R. ein ASA zu bilden ist: · ist bei einem Betrieb nach dem BetrVG mit mehr als 20 ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
an den vierteljährlich durchzuführenden Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil. In größeren Unternehmen ist die Zahl der Sicherheitsbeauftragten meist so groß, dass nicht alle an der ASA teilnehmen können. In der Praxis haben sich hier verschiedene Möglichkeiten der Begrenzung bewährt: • Aus den Reihen der Sicherheitsbeauftragten werden einmal jährlich zwei bis vier Delegierte gewählt, die stellvertretend für alle ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuchzusammensetzt.In den LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter der Nummer 2.2.25 die Frage, ob es zulässig ist, den ASA als Videokonferenz zu gestalten, wie folgt beantwortet:"Eine bestimmte Form der Teilnahme an einer Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung) ist nicht gesetzlich ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
- und gesundheitsgerechtes Verhalten dauerhaft ermöglicht und gefördert wird.HinweisIn Einzelfällen mag es bürokratisch erscheinen, sich alle drei Monate im ASA zu treffen. Häufig wird von den Betrieben selbst vorgebracht, dass sie keinen Gesprächsbedarf hätten. Dies ist jedoch insofern kritisch zu hinterfragen, da zum Beispiel das Thema „psychische Belastungen“ oftmals im Betrieb nicht behandelt wird. Auch bei Wahl ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) § 178 gehen die Rechte eindeutig hervor. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an allen ASA-Sitzungen beratend teilzunehmen. Das macht auch Sinn, da sich ja oft nicht im Voraus klären lässt, ob Themen, die Schwerbehinderte betreffen, behandelt werden oder sich ein Punkt in der ASA ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 10431
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche Einwä ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber dem Arbei ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schr ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des S ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
. ein von ihm Beauftragter gemäß Arbeitssicherheitsgesetz an dem ASA teilnehmen muss, sind auch die von ihm aufgeführten Argumente zusammen mit ihm zu erörtern. ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Als technische Lösung für die An- oder Abwesenheit von Mitarbeitern in Gebäuden bietet sich ein zentrales Personenerfassungsgerät oder ein zentrales Zeiterfassungsgerät an. Andere Möglichkeiten wie beispielsweise Zählwerke über Lichtschranken sind nicht personengebunden und somit als technische Maßnahme bei der Evakuierung ungeeignet. Eine weitere Möglichkeit der Personenfeststellung ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 6776