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die Feststellung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (früher "G25-Untersuchung").Bei einem Arbeitnehmer mit Herzschwäche ist die körperliche Eignung zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen fraglich. Die Entscheidung muss der untersuchende Arzt treffen.Ein Betätigungsschalter, mit dem der Fahrer seine Handlungsfähigkeit ...
Stand: 13.09.2023
Dialog: 3414
Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
Reaktionsfähigkeit; Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte."Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 `Fahr-, Steuer ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 4758
In der VDSI Regel 02/2019 "Drohneneinsatz an Windenergieanlagen" findet sich unter der Nummer 3.2.2 die Aussage, dass der Nachweis der körperlichen Eignung durch die gültige Eignungsuntersuchung zu "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, Sonderfahrzeuge (resp. G 25)" zu erbringen ist. Dies lässt sich, unserer Einschätzung nach, auch auf andere Bereiche mit Droneneinsatz übertragen. ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42996
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
(BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden."Die Eignung zum Führen eines Krans kann von ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Fazit:Die ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" vor.Eine Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" ausgeführt werden (siehe Anhang ArbMedVV Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j).Welche Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225