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Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201-011 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen daz ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Befähigun ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering wie ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe an ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Arbeitgeber, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhangs 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.6 gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 1 ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten Pers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 beschriebe ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits- und Schutz ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung im ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden sein: ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 der Ar ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. [...]Bei der Gefährdungs ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, d ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Bet ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705