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Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Pers ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahr ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Grundsätzlich unterzeichnen selbstständig tätige Fahrer sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer; so sieht es die Leitlinie Nr. 5 Sozialvorschriften im Straßenverkehr (pdf) vor. Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben den Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" veröffentli ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Nach dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr", der zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt wurde, gilt folgendes:Unterrichts- oder Prüfungsfahrten: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahmeregelung ist es erforderlich, dass die Fahrt ausschließlich Unterrichts- od ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern sind.Au ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
In § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) wird definiert: "(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben." In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" werden Erläuterungen und Begriffsdefinitionen zum Fahrperso ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 11820
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen kann, abe ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihre ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage m ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ausstel ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu den ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes und ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst. Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung auf der S ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen, sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforder ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704