Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern
Be- und Entladestellen sind gem. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu kennzeichnen.Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Gem. TRGS 201, Nr. 4.5. sind Kennzeichnungen an gefahrträchtigen Ste ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17739
Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälte ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explo ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihn ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Anforderungen an die Montage, Installation und den Betrieb von Gasfüllanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" enthalten.Bei Einhaltung der Technischen Regel kann dav ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben und umzusetzen.Unt ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis a ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowi ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
Die TRBS 3151 wird zurzeit überarbeitet und soll noch in 2018 neu erscheinen.Dort sind folgende Regelungen zur vorläufigen oder endgültigen Außerbetriebnahme genannt:"(1) Tankstellen und Gasfüllanlagen, die komplett oder teilweise sowie vorübergehend oder endgültig außer Betrieb genommen werden, sind so zu sichern, dass Gefahren für Beschäftigte und andere Personen nicht entstehen. Umbau- oder War ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:"5.1 Einbau und Aufstellung(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt werden können. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag als Ansprechpar ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 der ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich Tank ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage der Herstelleran ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöst ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung der Bauart ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
Die Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von Füllanlagen für Flüssiggas (hier: Flüssiggas-Tankstelle) werden in der TRBS 3151/TRGS 751 konkretisiert. Unter der Ziffer 4.1.4 und 4.1.6 wird beschrieben, wie Lagerbehälter bzw. die Abgabeeinrichtungen vor Beschädigungen durch Anfahren zu schützen sind. Anforderungen an die farbliche Kennzeichnung werden darin nicht gestellt.Bei einer Bet ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt. Es ist eine Gefährdungsbeur ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage fäl ...
Stand: 16.02.2019
Dialog: 23118
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt er unter d ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995