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Beschäftigten verantwortlich und muss im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Gefährdungen eigenverantwortlich festlegen. Dazu gehört auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in seinem "Hoheitsbereich". Folgende Vorgehensweise hat der Gesetzgeber dazu vorgesehen:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
von Atemschutzgeräten erworben und durch regelmäßige Fortbildung an diesen Einrichtungen (mindestens alle 5 Jahre) erhalten werden. Aus- und Fortbildung sind zu dokumentieren. Hinweis: Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilungen werden Prüfungen und Instandsetzungen an Atemschutzgeräten durch die o. g. Person durchgeführt. Der Arbeitgeber hat die Person zu beauftragen und muss sich von deren Eignung / Befähigung ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall von Regalanlagen, einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Person („Fuhrparkleiter“) eindeutig zugeordnet sein.Der Arbeitgeber hat auf Grund der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels Fahrrad selbst und den Wechselwirkungen des Arbeitsmittels mit seiner Arbeitsumgebung verbunden sind.Dabei sind z. B. die Qualität der Fahrräder, die inner ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. (vgl. § 10 Absatz 1 Halbsatz 1 der BetrSichV 2002)."Dies bedeutet, dass ein neues Gerät nur geprüft werden muss, wenn es einer zusätzlichen Montage unterzogen wird. ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben. Nach § 14 BetrSichV muss die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1.Stationäre elektrische Anlagen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird).“Es ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Sicherheit auch vom Aufstellort bzw. –bedingungen abhängt. Wenn ja muss auch am Betriebsort vor Inbetriebnahme geprüft werden (zumindest alles, was mit evtl. Wechselwirkungen mit der Umgebung zu tun hat) .Da die DGUV Vorschrift 3 auf die VDE-Normen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind (§ 3 Abs. 6 , § 14 BetrSichV i.V.m. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen").Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind unter Berücksichtigung von Herstellerangaben sowie des anzuwendenden technischen ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) jährlich zu prüfen sind. Für die Feststellung bzw. Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen (Betriebssicherheit ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840
ausführende Fachkräfte im Klaren sind: Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" richten sich grundsätzlich zunächst an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser kann und muss zwar den Prüfauftrag an eine Fachkraft abgeben, wenn er die Prüfung nichts selbst ausführen kann oder will, er hat aber in jedem Fall weiterhin ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.Nach Ihrer Fragestellung kann es aber theoretisch vorkommen, dass nicht alle Hebebänder geprüft werden.Aus § 3 Abs. 2 ArbSchG und § 4 Abs. 6 BetrSichV ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies betrifft ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
Zustand geprüft werden. Nach Abs. 2 darf die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren nur duch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Prinzipiell ist es im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927