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dann ein Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller der neuen Krananlage durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass das Gestell für die zu hebenden Lasten geeignet sein muss. Dies muss durch durchgeführte Tests oder Berechnungen nachgewiesen werden können. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für den Arbeitsbereich Krananlage immer durchzuführen. ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
nicht gefährden. Ein Nachweis hierfür muss vorhanden sein. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus der vom Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160
. Im Umkehrschluss darf er die Unterlagen also nach 10 Jahren vernichten. Für eine 16 Jahre alte Maschine muss der Hersteller also keine Unterlagen mehr vorhalten.Der Betreiber erstellt anhand der Benutzerinformationen, seiner eigenen Gefährdungsbeurteilung und ggf. weiterer Unterlagen die notwendigen Arbeits- und Betriebsanweisungen für seine Beschäftigten. Danach kann er theoretisch die Benutzerinformationen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
. Bei einer wesentlichen Veränderung muss eine neue Konformitätserklärung durch Sie ausgestellt werden. Bei dieser Einstufung kann Ihnen das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen“ helfen. Dies ist auch für die zu überarbeitende Gefährdungsbeurteilung hilfreich. Außerdem ist in ihrem Fall noch entscheidend, ob die Förderanlage ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [z. B. die Maschinenrichtlinie, die durch die 9. ProdSV in deutsches Recht umgesetzt wird].Sollte also der Manipulator zu einem Zeitpunkt an Sie bereitgestellt worden sein, als Maschinen noch nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sein mussten, dürfte er weiter benutzt werden. Es muss jedoch auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Konformitätserklärung ist u.a. eine wichtige Herstellerinformation, die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung ist. Sie dient hier als Nachweis darüber, dass die Voraussetzungen für das Bereitstellen dieses Arbeitsmittels nach § 7 der Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigt wurden.Im übrigen muss nach Anhang I, Nr. 1.7.4.2 c ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
muss der „normale Arbeitsschutz“ beginnend mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung i.V. mit § 5 Arbeitsschutzgesetz vor Aufnahme des Betriebes der Abfüll- und Verpackungsanlage durchgeführt werden. ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige Masch ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII Teil ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
haben.Der Hersteller der Gesamtmaschine muss die Einstufung im Rahmen der Risikobeurteilung vornehmen. Der Hersteller ermittelt die anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen sowie Normen für die Gesamtmaschine.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Übereinstimmung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
der Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Maßnahmen festlegen. Bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind u.a. der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 ArbSchG). Die DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) hat Regelungen zu Lagereinrichtungen und –geräten zum Inhalt. Unter Ziffer 4.2.7 ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040