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Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies ist auch daran zu erkennen, dass in § 22 Ordnungswidrigkeiten auf das ArbSchG verwiesen wird.Wie in der Begründung zur BetrSichV nachzulesen ist, dient diese wie bisher der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43615
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Verwendung, welche gem. § 2 (1) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln erfasst - u.a. das Laden bzw. das Entfernen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die F ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtungsanlagen, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen in solchen Gebäuden gelten folglich die Anforderungen dieser Verordnung.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen. Sofern es sich bei den Wasser- und Ölkühlern vom Verdichtern um Druckgeräte handelt (maximal zulässiger Druck (PS) von über 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt von > 50 bar*Liter), sind diese überwachungsbedürftige Anlagen und entsprechend zu behandeln. Hierbei ist dann Anhang 2 Abschnitt 4 Nrn. 6.30 bis 6.30.2 der BetrSichV zu beachten.Handelt es sich nicht um ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).In den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) wird diesbzgl. unter A 2.4 die Frage, ob Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV gehören, wie folgt beantwortet:"Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
kann nach entsprechender Prüfung unabhängig vom CE-Zeichen vergeben werden, siehe auch die Informationen der BAuA.2.Bei der Benutzung der Lastaufnahmemittel sind vom Arbeitgeber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Ihrem Anhang, insbesondere Anhang 1 Nummer 2 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten" einzuhalten.Konkretisiert ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098