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Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist für de ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Das Aufzeichnen von Arbeitszeitnachweisen richtet sich nach dem jeweiligen Schiffsregister.Ist der Kutter im Binnenschiffsregister gemeldet, unterliegt er den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.In Ihrem Fall würde damit kei ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10817
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitr ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die O ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag beantrag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Ausnahmen nach § 15 (1) Nr. 3 Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich auch zur Regelung von Rufbereitschaftsdiensten bei Abwasserbetrieben des öffentlichen Dienstes möglich.Wegen des Vorrangs von Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis eines Tarifvertrages) nach § 7 (2) Ziff. 1 bzw. Ziff. 4 Arbeitszeitgesetz haben diese jedoch keine praktische Bedeutung.Es wird empfohlen s ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4375
Sie schreiben, dass Sie einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-EKD) haben.Wir gehen davon aus, dass Ihre Ausbildung zur Sozialpädagogin nicht Gegenstand Ihres Arbeitsvertrages ist und Sie die Ausbildung außerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit absolvieren. Unter dieser Voraussetz ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4284
Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen wird, ist Ar ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Heimpersonal-Verordnung (HeimPersV): § 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten 1. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht-pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen auf die Arbe ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet auf ihren Internetseiten u.a. die Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken an. In dieser Handlungshilfe werden auch psychische Belastungen durch Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeitszeiten, Schicht- und Bereitschaftsdienste angesprochen. Diese Belastungen sind aber nicht in Form eines st ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt sich, bei ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Messen werden im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens gemäß § 69 GewO festgesetzt. Die erlaubten Arbeiten sind neben dem Verkauf der Produkte und der dazugehörigen Beratung und Werbung auch das Auf- und Abbauen der Stände einschließlich der dazugehörigen Nebenarbeiten. Grundsätzlich gelten für die Messen und die Nebenarbeiten auch die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1657
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen die Pflichte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lag ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage: der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242