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Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z.B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der (EG) VO 561/2006).. ...
Stand: 03.03.2012
Dialog: 15709
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der VO-EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon gelten ...
Stand: 17.02.2012
Dialog: 15590
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de/g ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Für die Inanspruchnahme der sog. "Handwerkerregelung" ist nicht entscheidend, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ausschlaggebend ist in diesem Fall viel mehr, bei welcher Niederlassung der Fahrer beschäftigt ist und ob er von seinem Beschäftigungsort aus im 50-km Umkreis bleibt oder nicht.Im Fall einer Straßenkontrolle muss für die kontrollierenden Personen selbstverständlich nachvollziehbar sein, an ...
Stand: 22.12.2011
Dialog: 15203
Für den Leichentransport ist kein Ausnahmetatbestand in der (EG) VO Nr. 561/2006 bzw. in der Fahrpersonalverordnung/FPersV vorgesehen.In diesem konkreten Fall gilt die Fahrpersonalverordnung, d.h. die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der (EG) VO Nr. 561/2006 sind anzuwenden. Ist kein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut, müssen die Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 1 Abs. 6 der FPersV handschriflich au ...
Stand: 20.12.2011
Dialog: 15186
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell nicht vom Anwe ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrp ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Bei den Ausnahmen nach Art. 13 der Verordnung EG 561/2006 handelt es sich um eine abschließende Aufzählung von Beförderungen mit Fahrzeugen. Der Bereich der Fernwärme fehlt in dieser abschließenden Aufzählung, so dass diese Fahrzeuge sowohl von der Verordnung EG 561/2006 als auch von der Fahrpersonalverordnung erfasst werden. Bei dem Einsatz der entsprechenden Fahrzeuge sollte geprüft werden, ob d ...
Stand: 15.10.2011
Dialog: 3688
Als Fahrer geben Sie das Symbol des Landes, ggf. zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerka ...
Stand: 15.10.2011
Dialog: 3131
Die wöchentliche Ruhezeit umfasst nach Artikel 4 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst; — regelmäßige wöchentliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden; — reduzierte wöchentliche Ruhezeit eine Ruh ...
Stand: 07.10.2011
Dialog: 14692
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten befr ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14684
Arbeitsschutzrechtlich besteht kein Anrecht einer Arbeitnehmerin mit Kleinkind nicht in der Spätschicht bis 22.00 Uhr arbeiten zu müssen. Bei der beschriebenen täglichen Arbeitszeit / Schichtzeit / Beschäftigungszeit (7.00 - 22.00 Uhr) handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 1 die Nachtarbeitszeit als die Zeit zwischen 23.00 Und 6 ...
Stand: 13.09.2011
Dialog: 14498
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Diese stellt auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer aus. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 1 ...
Stand: 15.08.2011
Dialog: 3171
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkz ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüll ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Un ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3170