Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Fallen Leichenwagen unter die Fahrpersonalvorschriften?

KomNet Dialog 15186

Stand: 20.12.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

Favorit

Frage:

Ein Leichentransport wird mit einem Sprinter 3,29 t zGG durchgeführt. Müssen die Sozialvorschriften angewendet werden? Benutzung des Tacho? Oder gibt es eine Ausnahme?

Antwort:

Für den Leichentransport ist kein Ausnahmetatbestand in der (EG) VO Nr. 561/2006 bzw. in der Fahrpersonalverordnung/FPersV vorgesehen.


In diesem konkreten Fall gilt die Fahrpersonalverordnung, d.h. die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der (EG) VO Nr. 561/2006 sind anzuwenden. Ist kein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut, müssen die Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 1 Abs. 6 der FPersV handschriflich aufgezeichnet werden (siehe Muster Anlage 1 zur FPersV).


Ist im Fahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut, muss dieses gemäß FPersV § 2 Abs. 1 entsprechend benutzt werden, d.h. anstelle von handschriflichen Aufzeichnungen ist vom Fahrer eine Fahrerkarte zu verwenden.


Die Artikel 13, 14, 15, 16 der (EWG) VO 3821/85 sind entsprechend zu beachten.