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Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form von Fertigerzeug ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, um Sicherheitsdatenblätter erstellen zu dürfen.In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" sind unter der Nummer 5 folgende Qualifikationen für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern genannt:"(1) In den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern d ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften sind ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung er ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur V ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt an die zustän ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42682
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenbl ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmu ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese zur identifiziert ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft sein, als die harmonisiert ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten. In Art ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414