Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 40 von 104 Treffern

Ist für die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalveranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich?

Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...

Stand: 14.02.2023

Dialog: 706

Gelten die Beschäftigungsverbote für Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auch für jugendliche Ferienarbeiter?

Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...

Stand: 20.01.2023

Dialog: 18929

Muss eine 17-jährige Auszubildende in der Altenpflege Weihnachten und Neujahr arbeiten?

Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...

Stand: 23.12.2022

Dialog: 20045

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B. zum ...

Stand: 14.12.2022

Dialog: 3538

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Darf mein 14-jähriger Sohn zwei Stunden am Tag die Rasenflächen von Mietwohnungen mähen?

In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV)Weitere Info ...

Stand: 13.07.2022

Dialog: 704

Wie lange darf ein Schüler während der Ferien arbeiten ?

Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).Wie lange darf gearbeitet werden?• 8 Stunden am Tag• 5 Tage in der Woche• 40 Stunden in der WocheWi ...

Stand: 01.07.2022

Dialog: 531

Muss mein Sohn eine Erstuntersuchungsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?

Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...

Stand: 22.06.2022

Dialog: 710

Darf ein Kind mit elf Jahren Zeitungen austragen?

Nein; gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen.  ...

Stand: 19.01.2021

Dialog: 702

Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb erfüllen, der Baugeräteführer ausbilden möchte, die noch keine 18 Jahre alt sind und selbstständig ein Baugerät bedienen sollen?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1) ...

Stand: 09.04.2020

Dialog: 11830

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw. ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

Eine Unterschrift der Jugendlichen ist i.d.R. nicht erforderlich. Grundsätzlich muss bei Fragen der Unterzeichnung die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und Kindern (siehe dazu auch § 106 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) bedacht werden. Dies ist jedoch insbesondere für Verträge von Bedeutung, die für Jugendliche nachteilig sind oder sein können. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22379

Muss ein Ausbilder im Forst immer bei seinen Auszubildenden sein?

Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 20587

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt we ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Zählt ein Schultag als Arbeitstag? Kann ein Jugendlicher bei entsprechender Lage der freien Tage 10 Tage am Stück arbeiten?

Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22211

Darf ein Azubi unter 18 Jahren im Betrieb mit Kleber und Lösungsmittel Montagearbeiten ausüben?

Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres Au ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 23271

Wie ist die Aufsichtspflicht für Auszubildende beim Umgang mit Gefahrstoffen definiert?

Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkenn ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22573

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 21141

Gibt es eine genaue Aufstellung von Tätigkeiten bzw. Einsatzorten im Pflegedienst, wo Pratikanten unter 18 Jahren in einem Krankenhaus eingesetzt werden dürfen?

Eine Aufstellung darüber, wo Praktikanten speziell bei Tätigkeiten im Krankenhauspflegedienst eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Bei Personen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Nach § 28a JArbSchG hat der Arbeitgeber (der Krankenhausbetreiber) vor dem Beginn des Praktikums eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, welchen Gefa ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22525

Ist es rechtens, dass in einer Akkord-Kolonne ein Lehrling im zweiten Lehrjahr beschäftigt und abgerechnet wird?

Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.Ist de ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 19824

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