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Darf ein Kind mit elf Jahren Zeitungen austragen?
KomNet Dialog 702
Stand: 17.12.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Darf mein Sohn, 11 Jahre alt, in der Woche am Nachmittag Zeitungen austragen ?
Antwort:
Nein; gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen.