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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Kind mit elf Jahren Zeitungen austragen?

KomNet Dialog 702

Stand: 19.01.2021

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Darf mein Sohn, 11 Jahre alt, in der Woche am Nachmittag Zeitungen austragen ?

Antwort:

Nein; gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen.