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Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3. Dort heißt es unter dem Punkt 9 u. a.: (1) Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht-und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 23875
Fälle, in denen die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfordern, sind unter Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" genannt: • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen a ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 12609
Vermutlich besteht der Teppichboden aus synthetischen Fasern, die zu einer statischen Aufladung führen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichboden zu empfehlen. Grundsätzlich läßt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden z.B. durch das Anbringen eines dünnen Metallgeflechts (Folie) unterhalb des Teppichs oder durch Verwendung eines Teppichbodens in den Meta ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 1843
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend s ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 22168
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu r ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend s ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderunge ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 5982
Üblicherweise orientiert sich der Platzbedarf eines Orchesters an der Anzahl der Musiker sowie an der gewünschten Akustik. Die Höhe des Raumes muss im angemessenem Verhältnis zur Fläche bzw. der Anzahl der Musiker stehen und somit einen ausreichenden Luftraum gewähren.Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wer Beschäftigter i.S. § 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStätt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar, die ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8480
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSc ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehind ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Büros, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -. Gemäß der ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 3a Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 ge ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 4231
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis: "Verkehrswege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Benutzerflächen und Möbelfunktionsflächen überlagern. Die Möbelfunktionsfläche zum Beispiel eines Containers kann sich mit der Benutzerfläche oder dem Verbindungsgang des Arbeitsplatzes überlagern, an dem der Container genutzt wird. Verkehrswegef ...
Stand: 24.08.2016
Dialog: 27324
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im Anhang (Anforderungen nach § 3 Abs. 1) unter der Ziffer 1.7 Abs. 6 aufgeführt, dass in unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, gut sichtbar gekennzeichnete und stets zugängliche Türen für Fußgänger vorhanden sein müssen. Diese Türen sind nicht erforderlich, wenn der Durchgang durch die Tore für Fußgänge ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 3260
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns nicht bekannt. Das Schild selber ist entsprechend der ASR A1.3 -"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" auszuführen und wird dort unter der Bezeichnung "E007 Sammelstelle" im Anhang genannt. Nach der ASR A1.3 gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubrin ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16309
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV . Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Ziffer 1.8 Verkehrswege) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Nr. 4.2) Mindestbre ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16004
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten entspr ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910