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Welche Rutschfestigkeitsklasse müssen Bodenbeläge in einem Friseursalon aufweisen?

KomNet Dialog 2672

Stand: 22.09.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Fußböden

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Frage:

Welche Rutschfestigkeitsklasse müssen Bodenbeläge in einem Friseursalon aufweisen?

Antwort:

Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1.2 Fußböden.

Unter Nummer 12.14 des Anhangs 2 der ASR A1.5/1.2 wird für den Fußboden in einem Friseursalon die Bewertungsgruppe R 9 genannt.