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Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen wird, ist Ar ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden beschäftigt werden, wobei die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Ar ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4493
Heimpersonal-Verordnung (HeimPersV): § 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten 1. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht-pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet auf ihren Internetseiten u.a. die Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken an. In dieser Handlungshilfe werden auch psychische Belastungen durch Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeitszeiten, Schicht- und Bereitschaftsdienste angesprochen. Diese Belastungen sind aber nicht in Form eines st ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht strafbar gemacht. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3640
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen die Pflichte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
Messen werden im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens gemäß § 69 GewO festgesetzt. Die erlaubten Arbeiten sind neben dem Verkauf der Produkte und der dazugehörigen Beratung und Werbung auch das Auf- und Abbauen der Stände einschließlich der dazugehörigen Nebenarbeiten. Grundsätzlich gelten für die Messen und die Nebenarbeiten auch die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1657
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen auf die Arbe ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt sich, bei ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Aufzeichnungspflichtig ist ebenfalls der nach § 3 ArbZG erforderliche Ausgleich der Mehrarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen innerhalb des Ausgleichszeitraums. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 620
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lag ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer, dass der Beurteilungszeitr ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage: der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG erfüllt werden und die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Die Erfassung der Messeaufträge in der Firmenzentrale kann u. E. an den auf dem Sonntag folgenden Werktagen erledigt werden. Die Arbeiten in der Betriebszentrale wären somit nicht genehmigungsfähig.Sollte unsere Annahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 24732
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten w ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568