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Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld obliegt in Fällen des § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dem Arbeitgeber.Der Mutterschutzlohn setzt sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 Euro pro Kalendertag) und (sofern der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt) einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Arbeitslohn.Der Arbeitgeber ist ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 8802
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz).Auf die weiteren Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw.de/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 5865
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 4062
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 1028
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 16132
Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit.Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) zulässig. Dazu muss der Arbeitgeber einen schriftlichen, begründeten Antrag stellen.Wenn Sie während de ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 16732
Die Fragestellung zielt auf das Gebiet des Arbeitsrechtes und betrifft weniger das Arbeitsschutzrecht. Zum Arbeitsrecht bieten wir jedoch keine Beratung an. Zur Orientierung kann jedoch Folgendes unverbindlich gesagt werden:Nach Ablauf der Elternzeit gilt das normale Arbeitsvertragsrecht fort. Die Vertragspartner haben Anspruch darauf, dass die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen eingehalten ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3551
Die gesetzlichen Schutzfristen sind im § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt 6 Wochen, sofern die Schwangere sich nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, bei Ihnen also der 15. Oktober. Entbindet eine Frau nicht an dem voraussich ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3541
Zur Grippeimpfung in der Schwangerschaft wird seitens der Impfstoffhersteller darauf verwiesen, dass gezielte Studien dazu fehlen, Schäden aber nicht bekannt sind. Eine Impfung wird unter Risiko-Abwägung empfohlen. Im Falle einer Impfindikation in Form eines individuell erhöhten Erkrankungsrisikos sollte - bevorzugt im zweiten Drittel der Schwangerschaft - zur Impfung geraten werden. Bei einer dro ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3291
Wir gehen hier davon aus, dass mit der Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung die vorgeschriebene Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- gemeint ist. Inhalt und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sind in § 37 JArbSchG geregelt. Allerdings sind die Vorgaben nur sehr allgemein gehalten. Die Untersuchung selbst erfolgt nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchu ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 2222
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...
Stand: 13.04.2018
Dialog: 42234
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage der Gefährd ...
Stand: 13.04.2018
Dialog: 15966
Zu dieser Frage findet sich im Magazin "arbeit Gesundheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV (Ausgabe 1/2018) folgende Antwort:"In den meisten Bundesländern sind Praktika als verbindliche Schulveranstaltungen allgemeinbildender Schulen vorgesehen. In der Regel finden sie zwischen der 8. und der 10. Klasse statt. Wichtig ist die Feststellung, dass es sich bei diesen Praktika um S ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42251
"Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.Gese ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.Bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsverhältni ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 23170
IPL-Geräte erzeugen kurze, energiereiche Lichtimpulse und werden häufig zur Haarentfernung eingesetzt. Eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch IPL-Geräte kann jedoch ausgeschlossen werden. Es liegt somit keine unzulässige Tätigkeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes vor.Auf die Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 18690
Nach dem Bundesurlaubsgesetz - BUrlG steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu, § 3 Abs. 1 BUrlG. Grundlage für die 24 Werktage ist, dass sechs Tage die Woche gearbeitet wird. Werktage sind dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Samstage zählen als somit Arbeits- bzw. Werktage. Der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschä ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 18603