Ergebnisse 61 bis 80 von 105 Treffern
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können nach d ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß- ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4616
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen de ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Beding ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- i.V. mit TRBA 250 ("Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege") beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren. Dabei is ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24024
Sie haben mit Ihren Ausführungen grundsätzlich recht. In der Begründung zu § 5 der BiostoffV heißt es: "Zu § 5 (Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung) Mit § 5 werden Erleichterungen gegenüber der bisherigen Verordnung eingeführt, indem die bisher für alle Tätigkeiten obligatorische Schutzstufenzuordnung nicht mehr für die Tätigkeiten erforderlich ist, bei denen eine Infektionsgefährdung nicht best ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 19335
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts. In § 6 Arbeitsstättenverordnung - ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 18541
Zur Hygiene und Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bestehen eine Reihe von zu beachtenden Regelungen und Hilfestellungen, die bezüglich Ihrer Anfrage als Hilfestellung genutzt werden können: So sind die speziellen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen mit übertragbaren Krankheitserregern u. a. im Infektionsschutzgesetz und in der Biostoffverordnung -BioStoffV- un ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 17579
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheits ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 13025
Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt. zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet (Erläuter ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 11715
Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen bietet für verschiedene Tätigkeitbereiche MRSA Empfehlungen unter http://www.nlga.niedersachsen.de/master/C9598054_N7895378_L20_D0_I5800417.html an. U.a. werden folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben: Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN! JA – im Krankenhaus! Dort sind zum Schutz aller Patienten strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig, da ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 6949
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 zu beachten. Daneben findet hinsichtlich möglich ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24988
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (Sanitärräume , Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.- Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten- Vor Eintritt in die Pausen und n ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 12424
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung -BioStoffV- vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Ge ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 15399
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden. Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschpl ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6798
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung -BiostoffV-. Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen z ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6607
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung -BioStoffV- hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie, ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 3842