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Welche Gefahr geht bei Friedhofsarbeiten von `Totenwasser` aus?

KomNet Dialog 4496

Stand: 19.07.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Belastungen durch Biostoffe > Gefährdungen, Belastungen (6.2)

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Frage:

Auf Friedhöfen trifft man lehmhaltige Böden an. Beim Graben eines neuen Grabes kommt man mit `Totenwasser`, also Wasser, welches sich in der Nähe der verwesten Leiche befindet, in Berührung. Gehen von diesem Wasser für die Mitarbeiter des Friedhofes Infektionsgefahren aus? Könnten Sie mir mitteilen, mit welchen Keimen zu rechnen ist und welche Gefahr bei Berührung bzw. versehentlicher oraler Aufnahme ausgeht?

Antwort:

Wenn das Grab geöffnet wird, besteht potenziell die Gefahr einer Infektion. Hierbei sind die verschiedenen Überlebenszeiten und -bedingungen und Übertragungswege der Viren zu beachten. So z. B. können Hepatitis-A-Viren 4 Wochen außerhalb des Körpers überleben, während dies bei Hepatitis-B-Viren „nur" 7 Tage sind.

Während Hepatitis-A-Viren über verunreinigte Hände z.B. beim Rauchen aufgenommen zu einer Infektion führen können, ist dies bei Hepatitis-B-Viren recht unwahrscheinlich.


Es ist aber auch von erheblicher Bedeutung, welche Gräber sich in der Nachbarschaft befinden. Sind dort z. B. Tote bestattet, die infolge von Seuchen oder epidemischen Krankheiten gestorben sind, ist zu bedenken, dass bestimmte Mikroorganismen auch innerhalb des Erdreichs ohne Licht längere Zeit überleben können. Sollte sich ein Mitarbeiter damit infizieren, muss nicht zwangsläufig innerhalb kürzester Zeit ein entsprechendes Krankheitsbild auftreten. Deswegen sollte eine Überwachung im Rahmen eines medizinischen Vorsorgeuntersuchungsprogrammes erfolgen.


Eine pauschale Aussage über mögliche Infektionsgefahren kann also folglich nicht gegeben werden. (Das Risiko einer Infektion sinkt jedoch sozusagen von Woche zu Woche.)


Ein Risiko ist grundsätzlich nicht auszuschließen, deshalb muss nach der Biostoffverordnung (BiostoffV) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, da die Gefährdung der Mitarbeiter immer nur einzelfallbezogen beurteilt werden.

In jedem Fall sollte persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Diese wäre: Handschuhe, Schutzbrille, Mundschutz (als Spritzschutz), Overall und ggf. Gummistiefel.


Hinweise:

Auf die Broschüre der SVLFG - Friedhöfe und die DGUV Information 214-021 -"Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen" weisen wir hin.