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Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Kohlenmonoxid / Index-Nr. 006-001-00-2 / EG-Nr. 211-128-3 / CAS-Nr. 630-08-0 ist gemäß Anhang VI Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als extrem entzündbares Gas (Flam.Gas.1;H220), in Gasflachen als Gas unter Druck (Press.Gas.;H280), als giftig bei Einatmen (Acute Tox.3;H331), fruchtschädigend (Repr.1A;H360D) und organschädigend (STOT RE 1;H372) eingestuft. Letale Wirkungen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 42605
Für Asbestprodukte gibt es keine Verwendungsbeschränkung, sondern ausschließlich ein Verwendungsverbot. Das bedeutet, dass einmal entfernte Asbestprodukte nicht wieder eingebaut werden dürfen. Das bedeutet ferner, dass es sich hier asbestbezogen um einen Abbruch, nicht aber um eine Instandhaltungsarbeit handelt.Begründung:Die Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstof ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenbl ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
In dem Anwendungsbereich der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" ist folgendes nachzulesen:"(1) Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen ode ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 17167
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmu ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt werden, die zum For ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt:"...Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse arbeitsme ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter Punkt1 "Anwendungsbereich" folgendes erläutert:"(1) Diese TRGS konkretisiert die §§ 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativer Gefährdung. (2) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt die konkrete Auswahl der Schutzmaßnahmen nach Nummer 4 bis ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 16522
Nach Artikel 2 der EU-GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist ein Stoff ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträc ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 14739
In den Begriffsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - § 2 Abs. 1 Nr. 3 wird beschrieben, dass Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung auch Stoffe sind, aus denen bei der Herstellung und Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.Die Rechtsgrundlage für das Gefahrstoffverzeichnis ist § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung.Informationen zum Gefahrstoffverzeichnis gibt es auc ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 17835
Alle nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden beruhen letztendlich auf einer "worst-case" Abschätzung; das heißt, dass alle als maßgeblich erkannten Einflussparameter als größtmöglich ungünstig angenommen werden. Ergibt eine solche Abschätzung des schlimmsten Falles den Befund "Einhaltung des Grenzwertes", kann davon ausgegangen werden, dass eine messtechnische Überprüfung nicht notwendig ist. All ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 12076
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen und in der Gefährdungsbeu ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Um zu ermitteln, ob eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt, müssen zunächst die in der GefStoffV aufgeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden:"(13) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwende ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3559
Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden Ergebnis ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2971
Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674