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Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus. Falls Sie an die Ruhepausen oder Ruhezeiten denken, gilt, dass nach Beginn der individuelle ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
Eine solche verbindliche Regelung gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbGZ nicht.Laut ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird (§ 3 ArbZG). Bei Nachtarbeiter beträgt de ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12941
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da es sich bei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im § 6 Abs.3 Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Paus ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23947
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit lie ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 18449
Nein! Die gesetzlichen Pausenregelungen ergeben sich nur aus § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hiervon abweichende Regelungen sind aufgrund von § 7 ArbZG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung möglich. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 402
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Arbeitsschutzrechtlich verpflichtet das für die Gestaltung der Arbeitszeiten und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG den Arbeitgeber mit § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 12913
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt wer ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 11836
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten(siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5293
Nein; Ruhepausen müssen gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewährt werden. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 614
Der Länderauschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Unterausschuss UA3) hat in seiner Sitzung am 28./29.01.2005 bzgl. der Ruhezeit nach einem ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz folgenden Beschluss gefasst:Die Einsatztätigkeit ehrenamtlicher Feuerwehrleute fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), so dass die Ruhezeit des § 5 Abs.1 ArbZG nach einem ehrenamt ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4552
Seit einigen Jahren gibt es in der arbeitszeitrechtlichen Bewertung keinen Unterschied mehr zwischen Vollarbeit (Regeldienst), Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Alle drei Formen gelten vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme, und sind vollständig auf die zulässigen Höchstarbeitszeiten anzurechnen. Vergütungsr ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 9141
Eine Pause darf den Beschäftigten nicht gänzlich verwehrt werden. Zulässig wäre es aber, wenn z.B. ein Pausenkorridor festgelegt wird.Auch sieht das Arbeitszeitgesetz/ArbZG unter § 7 Abs. 1 Ziffer 2 sowie Abs. 2 Ziffer 3 vor, dass durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Abweichungen vereinbart werden können:§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 ArbZGIn einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5609
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die Dauer der Ruhezeit kann z.B. durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegende ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 27584
Sofern es sich bei der Beschäftigung nicht um Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen handelt, beträgt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die tägliche ununterbrochene Ruhezeit (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) 11 Stunden. Diese kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG bei Fluggesellschaften (zählen zu den Verkehrsbetrieben) um 1 Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ru ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
Für abweichende Regelungen auf der Grundlage von § 7 Arbeitszeitgesetz ist keine Abstimmung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gefordert. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4397