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Ist der Umgang mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz zwingend nach der DGUV Regel 112-198 zu schulen? Wer bietet diese Schulungen an?

KomNet Dialog 26894

Stand: 18.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Arbeiten mit Absturzgefahr

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Frage:

Ist der Umgang mit PSAgA zwingend nach der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" zu schulen? Inklusive praktischer Anteile? Wer kann diese Schulungen anbieten/durchführen?

Antwort:

In § 31 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ werden besondere Unterweisungen gefordert:

„Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.“Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ beschreibt wie diese Unterweisung aus der langjährig bewährten Sicht der Berufsgenossenschaften durchzuführen ist. Eine praktische Übung ist hierbei zwingend erforderlich da bei falscher Anwendung der PSAgA hohe Risiken für den Benutzer bestehen.


Prinzipiell ist es möglich von den Vorgaben der DGUV Regel abzuweichen, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müsste der Verantwortliche dann nachweisen, auf welche andere Weise er die Anforderungen des § 31 erfüllt. Praktische Anteile sind aber erforderlich. 

 

Derartige Schulungen bieten z. B. die Berufsgenossenschaften oder Anbieter und Vertreiber von PSAgA an.