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KomNet-Wissensdatenbank

Grundpflege eines stark übergewichtigen Patienten auf einer Intensivstation

KomNet Dialog 1276

Stand: 27.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Gesundheits- und Pflegedienste

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Frage:

In einem Krankenhaus wird ein stark adipöser (übergewichtiger) Patient auf einer Intensivstation aufgenommen. Ist die Grundpflege des intubierten und beatmeten Patienten dem Pflegepersonal und auch den Physiotherapeuten zumutbar? Welche Lösungen sind denkbar?

Antwort:

Ohne Einsatz von unterstützenden mechanischen Einrichtungen bei der Grundpflege dieses Patienten ist i.a. davon auszugehen, dass für die Beschäftigten hinsichtlich der bei der Tätigkeitsausführung erforderlichen manuellen Lastenhandhabungen ganz eindeutig arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Bewegungsapparat, Muskulatur, LWS, HWS) bestehen und darüber hinaus auch Unfallgefahren auftreten können. D.h. das vorhandene Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten überschreitet bei der Tätigkeitsausführung sicherlich das (gerade noch vertretbare) Grenzrisiko. Dabei sind die weiblichen Beschäftigten bei der Tätigkeitsausführung wegen ihrer geschlechtsspezifischen Konstitution i.a. einem noch höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt als die männlichen Beschäftigten.


Die Schaffung zulässiger Arbeitsbedingungen und Festlegung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen (s.a. § 3 Arbeitsschutzgesetz) ist Aufgabe der Krankenhausleitung, die sich dabei durch Experten, wie z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Gewerbeaufsichtsbeamte, Gewerbeärzte, Aufsichtspersonen des Unfallversicherungsträgers etc. beraten lassen kann.


Da zuvorderst Gefahren an der Quelle zu beseitigen, oder wenn dies nicht vollständig möglich ist, deren Risiken zu minimieren sind, und vorrangig kollektiv wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind (s.a. § 4 Arbeitsschutzgesetz) hat die Krankenhausleitung den Einsatz möglicher mechanischer Einrichtungen (Hebehilfen, Spezialbetten etc.) zu prüfen (Rundanfrage an Krankenhäuser, Verbände etc.) und ggf. temporär verfügbar zu machen oder anzuschaffen. Gleichzeitig sind von der Krankenhausleitung erforderliche organisatorische Sofortmaßnahmen zu treffen.