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Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen. Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Vert ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 6779
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoff ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis nicht, nicht richtig ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes ausgeführt: "(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen od ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Unter der Annahmen, dass Narkosegase Arzneimittel darstellen, gilt: "Arzneimittel können im Hinblick auf die Tätigkeit Gefahrstoffe darstellen, für die die Schutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten. Für Arzneimittel besteht jedoch nach dem Arzneimittelgesetz keine Kennzeichnungspflicht mit den nach dem Gefahrstoffrecht üblichen Gefahrensymbolen. Bei Fertigarzneimitteln ist lediglich eine ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe auch ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet sind, die ermittel ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Eine der Grundpflichten eines Arbeitgebers ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach Absatz 1 hat vor der Aufnahme einer Tätigkeit „(…) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (…) der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrst ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle, s ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15625
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus. Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass oder einem ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument"). Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2016
Dialog: 12596
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" (www.baua.de/TRGS/). Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 5.2 der T ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 13855
Für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- gilt das Territorialprinzip, d. h. die dort aufgeführten Vorschriften gelten für alle Beschäftigten, die in Deutschland beschäftigt werden, auch unabhängig davon, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet. Für Beschäftigte eines deutschen Unternehmens in den Niederlanden gelten umgekehrt die niederländischen Gesetze und Verordnungen. Unfälle ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5145
Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist bei de ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15048
Für den Umgang mit Reinigungsmitteln ist eine Betriebsanweisung aus dem Gefahrstoffbereich nicht unbedingt an ein Gerät oder eine Anlage gebunden. Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV tragen den stoffbezogenen Gefährdungsmerkmalen Rechnung. Insofern ist zwischen Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte, die vorranig der Betriebssicherheit und Unfallverhütung dienen (in ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
Vor dem Beginn der Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen durchführen lassen will, eine Beurteilung der Gefährdung an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen. Entsprechend dem Ergebnis hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört auch das Erstellen einer Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung -GefSt ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3002
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14: (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen über die am Arbeitsplatz ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 16666
Bei einem Pflanzenschutzmittel handelt es sich im Regelfall um ein Gemisch, welches mindestens zwei Rechtsbereichen unterliegt, nämlich dem Gefahrstoffrecht und dem Pflanzenschutzrecht. Ein als umweltgefährdend eingestuftes Pflanzenschutzmittel ist gem. § 3 Ziff. 15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein gefährlicher Stoff i. S. d. Verordnung. Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffe ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367