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Unter Ziffer 3.15.5 Prüfnachweis des Kapitels 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb der DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) wird zum Prüfnachweis u.a. folgendes ausgeführt: "Bei Anschlagketten können die Prüfnachweise auf der Rückseite der Kettenbescheinigung oder in ein Kettenprüfbuch bzw. in Kettenkarteikarten eingetragen werden. " Für Ketten, die abgelegt/verschrottet ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Lastkörbe gehören zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Lastaufnahmeeinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und unterliegen somit den dortigen Regelungen. Insbesondere werden im Anhang 1 Ziffer 2 BetrSichV besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten beschrieben. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahm ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Zum (Eigen-)Bau von Schwerlastregalen: Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches das Inverkehrbringen von Produkten regelt. Da die angesprochenen Regale den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, ist der Aufwand der Dokumentation grundsätzlich genauso hoch, als ob Sie die Regale verkaufen w ...
Stand: 13.03.2017
Dialog: 19307
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch 1. Berufsausbildung, 2. Berufserfahrung und 3. zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben. Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.3 der TRBS 1203 umfasst eine zeitnahe beru ...
Stand: 08.03.2017
Dialog: 15705
Gemäß § 4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die im § 4 Abs. 3 ArbStättV genannten Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlag ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Dort ist unter dem Punkt 4.2.2 folgendes nachzulesen: Datum der Prüfung"4.2.2 Aufzeichnungen von Prüfungen nach Abschnitt 3.3.2 (1) Der Arbeitgeber legt fest, wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Person nach Abschnitt 3.3.2 aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen mü ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 28387
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten Anforderung ...
Stand: 22.02.2017
Dialog: 10210
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss, die die Prüfung ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 (bisher: BGI/GUV-I 608) "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter dem Punkt 5.3 "Prüfungen" folgendes nachlesen: 5.3.1 Durchführung und Prüffristen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft ...
Stand: 04.02.2017
Dialog: 26279
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Pers ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 5731
Grundsätzlich muss zunächst unterschieden werden, ob die Geräte dienstlich oder privat zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Das v ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 23583
Die Praxis zeigt, dass es Arbeitnehmern (sehr häufig elektrotechnische Laien) nicht immer klar ist, warum nicht in jedem Fall z. B. drei Verbraucher an einer Mehrfachsteckdosenleiste gleichzeitig betrieben werden dürfen, obwohl doch die Mehrfachsteckdosenleiste über drei oder mehr Steckdosen verfügt. Nach der DIN VDE 0100-100:2009-06 müssen elektrische Betriebsmittel so ausgewählt werden, dass s ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen, - in den Be ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzu ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 8257
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für Arbeiten an der kraftbetätigten Winde zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen. In di ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19009
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrückl ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Detaillierte Regelungen bezüglich Art und Umfang der bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln anzuwendenden Prüfverfahren sind weder in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) nebst Durchführungsanweisungen noch in den sonstigen für diesen Bereich anzuwendenden Vorschriften enthalten, sondern in den "Regeln der Technik". Als allgemein anerkannte "Regeln der Technik" w ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18294
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Grundlegende Anforderungen an die Prüfung von Atemschutzgeräte ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18456