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Mit § 8 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird der Arbeitgeber bei der Ausführung einer "gefährlichen Arbeit" verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu sorgen sowie eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute Person mit der Aufsicht zu betrauen. Für welche Arbeitsbereiche weitergehende Maßnahmen getrof ...
Stand: 12.11.2018
Dialog: 5265
Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und Umgang mit Gefahrstoffen, sind im R ...
Stand: 12.11.2018
Dialog: 6580
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Die Gefährdungsbeurteilung muss sowohl wegen des möglichen Vorhandenseins biologischer Arbeitsstoffe (z. B. Legionellen) auf Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV) als auch für den Umgan ...
Stand: 12.11.2018
Dialog: 6015
Eine über längere Zeit freistehende Böschung wird durch den Einfluß der Witterung aufgelockert und durch zufließendes Wasser zerstört. Um diesen Einflüssen entgegenzuwirken, werden die Böschungen z. B. mit Folie abgedeckt. Damit Niederschlagswasser die Böschungen nicht ausspült, besteht die Möglichkeit, sie mit einer Abplanung zu schützen. Dieser Böschungsschutz bildet für kurze Bauzeiten eine gün ...
Stand: 12.11.2018
Dialog: 8178
Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) (ehemals bso Verband Büro,- Sitz- und Objektmöbel e. V.) bietet im Internet unter https://iba.online/raeume-planen/vorschriften/produktnormen/ eine Übersicht der wesentlichen für Büroeinrichtungen geltenden Normen an.Für die Fragestellung von Bedeutung ist die DIN EN 1335-3 Büromöbel Büro-Arbeitsstuhl-Teil 3: Prüfverfahren. Ab Seite 13 der gena ...
Stand: 11.11.2018
Dialog: 2201
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen.Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten."Bei der Gefährdungsbeurtei ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 29329
Allgemeine Erläuterung:Im staatlichen Recht u.a. im Anhang unter der Nummer 2.1"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" werden Schutzziele („Mindestanforderungen“) formuliert, die grundsätzlich einzu ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 30421
Grundsätzlich sind Gerüsttreppen und Treppentürme Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).zu Frage 1:Ja, im Anhang 1 der BetrSichV i. V. m. DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten" finden sich folgende Hinweise:BetrSichV3.2.4 Anhang 1"Die Abmessungen, die Form und die Anordnung der Lauf- und Arbeitsflächen auf Gerüsten ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 22271
Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Besondere Vorschriften für Gerüste finden sich im Anhang 1 Nr. 3 BetrSichV, insbesondere unter Nr. 3.2.Anforderungen an die Prüfung der Gerüste finden sich im § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber "Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 25220
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Anhang 5.2 der Arbeitsstättenverordnung bzw. die ASR A 2.1 Punkt 8.2 sagt hierzu:".....(1) Abweichend von Punkt 4.1 Abs. 3 und 4 müssen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), vorhanden sein:1. unabhängig von der Absturzhöhe an- Arbeitsplätzen an ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 23486
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen der ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 14341
Gemäß Punkt 1 der TRBS 1203 "befähigte Personen" muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen, wenn Bestimmungen des §§ 10, 14, 15 und 17 BetrSichV sowie des Anhangs 4 Teil A Nr. 3.8 der BetrSichV zur Anwendung komme ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 18758
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine be ...
Stand: 08.11.2018
Dialog: 13631
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 21367
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern (Punkt 4.2 TRBS 2121 ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 15078
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 15634
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Bet ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 12705
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Unternehmer, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 06.11.2018
Dialog: 12871
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering wie mög ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 6551
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) un ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 5835