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Gibt es Anforderungen an die Beinfreiheit, wenn Personen im dienstlichen Auftrag mehrere Stunden auf Rücksitzen von Transportern u.ä. verbringen müssen?

KomNet Dialog 43583

Stand: 20.09.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Gibt es Anforderungen an die Beinfreiheit, wenn Personen im dienstlichen Auftrag mehrere Stunden auf Rücksitzen von Transportern u.ä. verbringen müssen?

Antwort:

Aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist uns keine Regelung bekannt, zumal die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hier nicht anzuwenden ist.


Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geht in § 8 näher auf Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer; Sicherheitsgurte ein. Besonders möchten wir Absatz 7 hervorheben:

"Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden Bewegungsraum bieten und so beschaffen sein, dass für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer durch die Art des verwendeten Werkstoffes, durch Verglasung, Kanten, Ecken

und Profile bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeuges Verletzungen nicht zu erwarten sind und bei Unfällen das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben."


In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70 ist noch Folgendes nachzulesen:

"Zu § 8 Abs. 7:

Siehe auch „Führerhausrichtlinien“ zu § 30 StVZO und DIN 30701 „Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen“.

Hinsichtlich der Verglasung ist diese Forderung z.B. erfüllt, wenn für die Verglasung der Fenster und Türen Sicherheitsglas verwendet wird."