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Welche Anforderungen gelten nach ASR an ein Lehrerzimmer in einer Schule? Gilt das Lehrerzimmer als Arbeits-, Pausen- oder Sozialraum?

KomNet Dialog 26776

Stand: 06.11.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Welche Anforderungen gelten nach ASR an ein Lehrerzimmer in einer Schule? Gilt das Lehrerzimmer als Arbeitsraum oder handelt es sich hierbei um einen Pausen- und Sozialraum?

Antwort:

Das Lehrerzimmer wird üblicherweise tatsächlich den drei genannten Funktionsbereichen zugeordnet. Darüber hinaus werden in vielen Schulen Lehrerzimmer für die Durchführung von Konferenzen sowie dem fachlichen Austausch in Kleingruppen genutzt.


Die wenigsten Lehrerzimmer sind jedoch so ausgestattet, dass sie allen diesen Anforderungen genügen können.

Die größte Diskrepanz besteht dabei zwischen der Nutzung als Arbeitsplatz und den sonstigen Nutzungsarten, da in der Regel weder das Mobiliar (Arbeitstisch, Sitzgelegenheit, Ablageflächen,...) noch die sonstigen Umgebungsfaktoren (Lärm, Ablenkung,...) den an einen Büroarbeitsplatz zu stellenden Anforderungen entsprechen.


Je nach Größe der Schule und des Kollegiums empfiehlt sich deshalb die Einrichtung von separaten Arbeits- und Vorbereitungsräumen, die den Anforderungen an einen Büroarbeitsplatz genügen.


Zwischen Pausen- und Sozialraum wird in der ASR A4.2 nicht unterschieden. Stattdessen wird der Begriff "Bereitschaftsraum" verwendet, der als allseits umschlossener Raum definiert ist, welcher dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Arbeitsbereitschaft (z. B. im Hilfeleistungsdienst) oder bei Arbeitsunterbrechungen dient.

Ein Bereitschaftsraum muss immer dann zur Verfügung stehen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (i. d. R. mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit) Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten.

Als Bereitschaftsraum kann gemäß ASR A4.2 ggf. auch der Pausenraum genutzt werden. Die Informationen hierzu finden sich unter dem Punkt 5.


Zu Ihrer Frage: Aufgrund der normalerweise gegebenen Größe, Ausstattung und Nutzung sind Lehrerzimmer in der Regel als Pausen- bzw. Bereitschaftsräume einzustufen.

Eine konkrete Zuordnung des Lehrerzimmers zu einem der genannten Funktionsbereiche ist uns jedoch in keiner Vorschrift oder sonstigen Rechtsgrundlage bekannt.


Als "Arbeitsraum" kann das Lehrerzimmer eher für den fachlichen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen genutzt werden, weniger jedoch für klassische Schreibtischtätigkeiten, die ein hohes Maß an Konzentration (z. B. die Kontrolle von Klassenarbeiten, Vorbereitung von Lernstoff,...) oder die Notwendigkeit des längeren Sitzens (z. B. Dateneingabe am PC oder Laptop, handschriftliche Korrekturen und Anmerkungen,...) erfordern.


Hinweis:

Auf die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zum Thema "Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich Schule" weisen wir hin.