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Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...
Stand: 06.08.2022
Dialog: 42795
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
, DIN EN 131-3:2018-03, DIN EN 131-4:2017-12, DIN EN 131-7:2013-09Der Abschnitt 4.2 der TRBS 2121 Teil 2 legt Anforderungen an die Verwendung von Leitern fest.Im Abschnitt 4.2 „Verwendung" der TRBS 2121 Teil 2 heißt es wie folgt:„Leitern sind nach der Gebrauchs- und Betriebsanleitung des Herstellers zu verwenden."In der DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Abschnitt ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
von Arbeitsmitteln ab, um so Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen zu sammeln und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen zu erwerben. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört z.B. die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr.Liegen die Voraussetzungen als befähigte Person für Leitern ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätig ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 42892
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
. Dadurch macht eine zweistufige Doppelstehleiter keinen Sinn mehr, da der Anwender theoretisch auf dem Boden steht. Die genaue Fassung der Vorschrift finden Sie in der DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (bisher: BGI 694) unter 5.3 "Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung". Ein Tritt hingegen darf bis auf die Deckstufe betreten werden. Grund dafür ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 10973
Für "Tritte" gibt es keine speziellen Regelwerke unterhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach den Begriffsbestimmungen unter der Nummer 2.1 der TRBS 2121 Teil 2 bestehen Leitern aus tragbaren und/oder fahrbaren Leiterkörpern, die je nach Bauart mit Anbauteilen ausgestattet sein können. Dies trifft auf einen Tritt nicht zu. Es spricht natürlich nichts dagegen, die TRBS 2121 Teil 2 ...
Stand: 11.12.2019
Dialog: 42921
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
die zur Prüfung der Leitern befähigten Personen erfüllen müssen. Als weitere Informationsquelle bietet sich die DGUV 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" an.Fazit:Wenn das begründete Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (Gründe haben Sie in Ihrer Frage aufgeführt) ist, dass die Mitarbeiter nach einer Schulung die Leitern prüfen dürfen, so ist dies durchaus möglich. ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
und Bewegungsabläufe die Standsicherheit der Leiter beeinträchtigt wird. Leitern dürfen zudem nur mit maximal 150 Kg belastet werden (Beschäftigter einschließlich Materialien).Hinweis:Auf die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 43179
der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ wird verwiesen."Hinweis:Auf die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539