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Ist die "Nachrüstung" von geprüften "Bestands"-Leitern mit einer Bedienungsanleitung/Kennzeichnung verpflichtend, z.B. mittels Piktogramm-Aufkleber ?

KomNet Dialog 42795

Stand: 06.08.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Betriebsanleitung

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Frage:

Ist die "Nachrüstung" von geprüften "Bestands"-Leitern mit einer Bedienungsanleitung/Kennzeichnung verpflichtend, z.B. mittels Piktogramm-Aufkleber? In einem betreuten Betrieb wird dies seitens eines Auditors zwingend vorgeschrieben, jedoch lässt sich hier unsererseits keine in der Literatur verbriefte Pflicht ableiten.

Antwort:

In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.

Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist."

Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sein müssen.


Auf die Informationen der BGHM "Piktogramme Leitern" weisen wir hin.